BESCHLUSSANTRAG IV -
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Von: Dr. Hutterer und B. Zimmer
als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die Entwicklung in der Medizin wird durch die Weiterbildungsordnungen
mit der Einfügung neuer Weiterbildungsbezeichnungen abgebildet.
Um zu verhindern, dass die Arztgruppe der „Praktischen Ärzte“
von der Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzbezeichnungen abgeschnitten
werden, sollte den Landesärztekammern die Möglichkeit
gegeben werden, die streng formale Bindung des Erwerbs von Zusatzbezeichnungen
an einen Facharzttitel zu öffnen.
Begründung: mündlich
ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN
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