ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 20
Von: Dr. Schwarzkopf-Steinhauser und Dr. Girth
als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
und der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) hat für alle Versicherten in den gesetzlichen Krankenversicherungen
eine erhebliche Ausweitung von Zuzahlungen gebracht. Der 107. Deutsche
Ärztetag lehnt alle nachfolgend aufgeführten Zuzahlungen
ab:
1. 10 € Praxisgebühr/Quartal beim Arzt und bei Notfallbehandlungen.
2. 10 % pro Medikament, mindestens 5 € bis maximal 10 €.
3. 10 % der kalendertäglichen Kosten bei einer Sozialtherapie,
mindestens 5 € bis maximal 10 €.
4. 10 % der kalendertäglichen Kosten bei Inanspruchnahme einer
Haushaltshilfe, mindestens 5 € bis maximal 10 €.
5. 10 % der Kosten für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät),
mindestens 5 € bis maximal 10 €.
6. 10 % der Kosten bei Heilmitteln (Massagen, Bäder, Krankengymnastik
etc.) zuzüglich 10 € je Verordnung (Rezept).
7. 10 % der Kosten bei häuslicher Krankenpflege pro Tag zuzüglich
10 € je Verordnung (Rezept) begrenzt auf maximal 28 Tage pro
Jahr.
8. 10 € pro Tag bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation
bis maximal 28 Tage. Die Krankenhaustage werden angerechnet.
9. 10 € pro Krankenhaustag bis maximal 28 Tage. Die Tage der
Anschlussheilbehandlung werden angerechnet.
10. Die Gesamtkosten bei Brillen und Sehhilfen für alle Patienten
über 18 Jahren.
11. Die Fahrkosten zur ambulanten Versorgung von wenigen Ausnahmen
abgesehen.
12. Die Gesamtkosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Begründung:
Zuzahlungen für Kranke sind kein geeignetes Instrument zur
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie widersprechen
dem Solidarprinzip und sind unsozial. Besonders betroffen sind dabei
die chronisch Kranken und sozial Schwachen. Dass ältere Menschen
und sozial Schwache selbst von geringfügigen Selbstbeteiligungen
am stärksten betroffen sind, belegt eindrücklich eine
große Studie aus der kanadischen Provinz Quebec. Nach Einführung
von Zuzahlungen im Jahr 1996 sank die Einnahme essenzieller Arzneimittel
bei älteren Menschen um 9,12 % und bei Sozialhilfeempfänger
um 14,42 %. Die Zahl der notärztlichen Akutbehandlungen aufgrund
ausbleibender Versorgung mit notwendigen Medikamenten erhöhte
sich von 8,5 auf 19,9 pro 10 000 Personen-Monate bei älteren
Menschen und bei Sozialhilfeempfängern von 69,6 auf 123,8.
(DÄB vom 22.12.2003, S 2799-)
ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ENTFALLEN
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