ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Von: Prof. Dr. Mau und Dr. Wyrwich
als Delegierte der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die zur Finanzierung
der AiP-Abschaffung vorgesehenen Mittel im Krankenhausfinanzierungsgesetz
und in der Bundespflegesatzverordnung (siehe GKV-Modernisierungsgesetz
- GMG Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe
b und Nr. 5 BT-Drs. 15/1525) zu verankern und die entsprechende
Vergütung bei Weiterbeschäftigung nach dem Stichtag 1.10.2004
im Gesetz verbindlich zu regeln.
Begründung:
Durch die Bestätigung des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung
in zweiter Lesung wurde eine Stichtagsregelung zur Abschaffung der
Arzt-im-Praktikum-Phase durchgesetzt, bei der ab 01. Oktober 2004
die in den Kliniken tätigen ÄIP/AIP nicht nur finanziell
mit den Assistenzärzten gleichgestellt werden, sondern ebenfalls
am 01.10.2004 die Vollapprobation erhalten. Hiermit entfällt
aber auch gleichzeitig die Vertragsgrundlage, die zwischen Kliniken
ÄIP/AIP besteht. In Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler
Häuser steht zu befürchten, dass deshalb mit der „Erfüllung
des Vertrages“ auch gleichzeitig die Beschäftigung beendet
wird, was zum Stichtag zahlreiche ÄIP/AIP zu „arbeitslosen
Ärzten“ macht und gleichzeitig zu erheblichen Engpässen
in der medizinischen Versorgung führt. Die endgültige
Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat steht noch aus (voraussichtlicher
Termin 11.07.2004).
ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ENTFALLEN
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