Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 34

Von: Prof. Dr. Mau und Dr. Wyrwich

als Delegierte der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung vorgesehenen Mittel im Krankenhausfinanzierungsgesetz und in der Bundespflegesatzverordnung (siehe GKV-Modernisierungsgesetz - GMG Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 5 BT-Drs. 15/1525) zu verankern und die entsprechende Vergütung bei Weiterbeschäftigung nach dem Stichtag 1.10.2004 im Gesetz verbindlich zu regeln.

Begründung:

Durch die Bestätigung des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung in zweiter Lesung wurde eine Stichtagsregelung zur Abschaffung der Arzt-im-Praktikum-Phase durchgesetzt, bei der ab 01. Oktober 2004 die in den Kliniken tätigen ÄIP/AIP nicht nur finanziell mit den Assistenzärzten gleichgestellt werden, sondern ebenfalls am 01.10.2004 die Vollapprobation erhalten. Hiermit entfällt aber auch gleichzeitig die Vertragsgrundlage, die zwischen Kliniken ÄIP/AIP besteht. In Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler Häuser steht zu befürchten, dass deshalb mit der „Erfüllung des Vertrages“ auch gleichzeitig die Beschäftigung beendet wird, was zum Stichtag zahlreiche ÄIP/AIP zu „arbeitslosen Ärzten“ macht und gleichzeitig zu erheblichen Engpässen in der medizinischen Versorgung führt. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat steht noch aus (voraussichtlicher Termin 11.07.2004).

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ENTFALLEN

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