BESCHLUSSANTRAG VI -
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Von: B. Zimmer und Dr. Hutterer
als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die Entwicklung in der Medizin wird durch die Weiterbildungsordnungen
mit der Einführung neuer Weiterbildungsbezeichnungen abgebildet.
Um zu verhindern, dass die Arztgruppe der „Praktischen Ärzte“
von der Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzbezeichnungen abgeschnitten
wird, sollte den Landesärztekammern die Möglichkeit gegeben
werden, die streng formale Bindung des Erwerbs von Zusatzbezeichnungen
an einen Facharzttitel zu öffnen, z. B. Palliativmedizin.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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