ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 97
Von: Dr. Graudenz
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Die Bundesärztekammer stellt fest:
Ärzte folgen den Wünschen ihrer Patienten, die sie in
Verfügungen festgelegt haben.
Die Beurteilung, ob der tatsächliche Krankheitszustand dem
in der Verfügung festgelegten entspricht, bleibt aber ausschließlich
ärztlichem Sachverstand vorbehalten.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
|