Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 97

Von: Dr. Graudenz

als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Bundesärztekammer stellt fest:

Ärzte folgen den Wünschen ihrer Patienten, die sie in Verfügungen festgelegt haben.

Die Beurteilung, ob der tatsächliche Krankheitszustand dem in der Verfügung festgelegten entspricht, bleibt aber ausschließlich ärztlichem Sachverstand vorbehalten.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

© 2004, Bundesärztekammer.