BESCHLUSSANTRAG VI -
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Von: Dr. Thierse
als Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Anträge zum TOP „WBO“, die nicht Änderungsanträge
zu vorliegenden Anträgen sind, sollen vorher den zuständigen
Gremien der Bundesärztekammer vorgelegt werden.
Begründung: Spricht für sich
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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