TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

1. Tag: Dienstag, 3. Mai 2005, nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Einladung zum 108. Deutschen Ärztetag ist unter Bekanntgabe der Tagesordnung mehr als vier Wochen vor dem Ärztetag, am 18. Februar 2005, im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlicht worden.

Die Delegierten erhielten satzungsgemäß per Schreiben vom 14. März 2005 den Bericht über die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2003/2004 und den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2005/2006 sowie per Schreiben vom 4. April 2005 den Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Deutschen Ärzte-Verlag dafür bedanken, dass die Herstellung des Tätigkeitsberichts so rechtzeitig erfolgt ist.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer beträgt die Zahl der Delegierten 250. Ich kann feststellen, dass mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Der 108. Deutsche Ärztetag ist damit beschlussfähig.

Die Liste der Delegierten mit aktuellem Stand liegt bei Ihren Tagungsunterlagen.

Der Einfachheit halber finden Sie in Ihren Delegiertenmappen weitere organisatorische Hinweise: zum Ablauf der Tagesordnung und zum Zeitplan – wobei Sie der Souverän sind –, zum Einsatz von Ersatzdelegierten, zum Delegiertenzentrum, zur Verpflegung, zum Shuttleservice und zum Sonderstempel.

In den Tagungstaschen finden Sie auch die Formulare zur Antragstellung und zur Wortmeldung.

Ich möchte betonen, dass es sich auf den letzten Ärztetagen bewährt hat, dass Anträge zu Tagesordnungspunkt I nur auf solche Themen ausgerichtet sein sollten, die vom Präsidenten in seiner Eröffnungsrede angeschnitten wurden. Die übrigen Themen sollten unter Tagesordnungspunkt VIII – Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer – behandelt werden.

Insgesamt haben wir 13 Tagesordnungspunkte, ein von der Zeitplanung ehrgeiziges Ziel. Laut § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage müssen dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, vor Eintritt in den ersten Verhandlungsgegenstand vorgebracht werden. Sie sind zu verhandeln, wenn die Mehrheit dafür ist. Der Vorstand der Bundesärztekammer kann jederzeit die Tagesordnung ändern oder ergänzen.

Im Übrigen möchte ich abschließend feststellen, dass – wie in den letzten Jahren üblich – im Tagungssaal nicht geraucht wird. Ich denke, das gilt auch für das Foyer.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Fuchs, für diese Erklärungen. Ich glaube, insbesondere der letzte Hinweis hat uns alle erfreut. So bleibt es hier im Raum und im Foyer gut durchsichtig.

Wir kommen nun zu unseren Beratungen zu Tagesordnungspunkt I:

 

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