Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Einladung zum
108. Deutschen Ärztetag ist unter Bekanntgabe der Tagesordnung mehr als
vier Wochen vor dem Ärztetag, am 18. Februar 2005, im „Deutschen Ärzteblatt“
veröffentlicht worden.
Die Delegierten erhielten satzungsgemäß per Schreiben vom 14.
März 2005 den Bericht über die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2003/2004
und den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2005/2006 sowie per
Schreiben vom 4. April 2005 den Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Deutschen
Ärzte-Verlag dafür bedanken, dass die Herstellung des Tätigkeitsberichts so
rechtzeitig erfolgt ist.
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer beträgt die
Zahl der Delegierten 250. Ich kann feststellen, dass mehr als die Hälfte der
Delegierten anwesend ist. Der 108. Deutsche Ärztetag ist damit beschlussfähig.
Die Liste der Delegierten mit aktuellem Stand liegt bei Ihren
Tagungsunterlagen.
Der Einfachheit halber finden Sie in Ihren Delegiertenmappen
weitere organisatorische Hinweise: zum Ablauf der Tagesordnung und zum Zeitplan
– wobei Sie der Souverän sind –, zum Einsatz von Ersatzdelegierten, zum
Delegiertenzentrum, zur Verpflegung, zum Shuttleservice und zum Sonderstempel.
In den Tagungstaschen finden Sie auch die Formulare zur
Antragstellung und zur Wortmeldung.
Ich möchte betonen, dass es sich auf den letzten Ärztetagen
bewährt hat, dass Anträge zu Tagesordnungspunkt I nur auf solche Themen
ausgerichtet sein sollten, die vom Präsidenten in seiner Eröffnungsrede
angeschnitten wurden. Die übrigen Themen sollten unter Tagesordnungspunkt VIII
– Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer – behandelt werden.
Insgesamt haben wir 13 Tagesordnungspunkte, ein von der
Zeitplanung ehrgeiziges Ziel. Laut § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der
Deutschen Ärztetage müssen dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf
der Tagesordnung stehen, vor Eintritt in den ersten Verhandlungsgegenstand
vorgebracht werden. Sie sind zu verhandeln, wenn die Mehrheit dafür ist. Der
Vorstand der Bundesärztekammer kann jederzeit die Tagesordnung ändern oder
ergänzen.
Im Übrigen möchte ich abschließend feststellen, dass – wie in
den letzten Jahren üblich – im Tagungssaal nicht geraucht wird. Ich denke, das
gilt auch für das Foyer.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Fuchs, für diese Erklärungen. Ich glaube, insbesondere der letzte Hinweis
hat uns alle erfreut. So bleibt es hier im Raum und im Foyer gut durchsichtig.
Wir kommen nun zu unseren Beratungen zu Tagesordnungspunkt
I:
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