Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Sehr verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Sie werden vielleicht verstehen, dass ich mit der
Empfehlung von Frau Schmidt, man möge die Arbeit ein bisschen umorganisieren,
dann habe man das Problem bezüglich der Überlastung der Ärztinnen und Ärzte
gelöst, nicht so richtig glücklich bin. Ich möchte Ihnen gern erläutern, mit
Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, wozu es kommen kann, wenn man das System
chronisch unterfinanziert. Das möchte ich belegen durch ein Zeugnis aus einer
sehr großen westdeutschen Universitätsklinik, das mir vor einigen Tagen bekannt
wurde:
Frau Dr. … ist seit dem 03.08.98 bis zum 31.03.2002 als
Gastärztin und seit dem 01.04.2002 als angestellte Assistenzärztin an der
Universitätsklinik … tätig. Obwohl sie zunächst im Rahmen einer halben Stelle
und seit dem 01.11.2002 einer Dreiviertelstelle angestellt ist, hat sie
kontinuierlich Vollzeit gearbeitet. Während der Gastarzttätigkeit war sie die
ersten zwei Jahre ganztägig ausschließlich im Operationssaal als Assistentin
eingesetzt. Im Rahmen der Verpflichtungen von Lehre und Forschung an der
Universität hat sie parallel zur Patientenversorgung …
Dann kommt die Schilderung von Forschungsarbeiten. Weiter
heißt es:
Nach zwei Jahren wurde sie im Rahmen der
Gastarzttätigkeit sowohl auf der Station in der Poliklinik, im Kliniklabor als
auch im Operationssaal eingesetzt, wo sie ihre Aufgaben stets optimal erfüllte.
Das finde ich einen Skandal. Ich muss darauf hinweisen, dass
man zumindest der Verwaltung jener Universitätsklinik unterstellen könnte, da
sie ja ein bisschen fachlich versiert ist, dass sie mit am Sozialhilfebetrug
beteiligt ist, weil die Kollegin während dieser Zeit – sie braucht ja Mittel
zum Leben – Arbeitslosenhilfe bezogen hat.
Wir haben die Kollegin auf die Probleme aufmerksam gemacht.
Sie hat die Probleme mit der entsprechenden Behörde geklärt. Sie sieht sich nun
den Rückzahlungsforderungen bezüglich der Arbeitslosenhilfe ausgesetzt. Die
Universitätsklinik hat für die bescheinigte Vollzeittätigkeit nicht einen
Pfennig bezahlt!
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Frau Gitter. Ich denke, dass das damit nicht zu Ende ist. Herr Henke ist der
nächste Redner. Er weiß, wie man damit arbeitsrechtlich umgeht. Wie ich weiß,
ist auch Ihnen, Frau Gitter, das bekannt. Das ist ja sicher noch nicht zu Ende.
Wenn man das so fein aufschreibt, was man getan hat, kann man dafür auch die
erforderliche Entlohnung verlangen.
Jetzt bitte Herr Rudolf Henke.
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