TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

1. Tag: Dienstag, 3. Mai 2005, nur Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden vielleicht verstehen, dass ich mit der Empfehlung von Frau Schmidt, man möge die Arbeit ein bisschen umorganisieren, dann habe man das Problem bezüglich der Überlastung der Ärztinnen und Ärzte gelöst, nicht so richtig glücklich bin. Ich möchte Ihnen gern erläutern, mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, wozu es kommen kann, wenn man das System chronisch unterfinanziert. Das möchte ich belegen durch ein Zeugnis aus einer sehr großen westdeutschen Universitätsklinik, das mir vor einigen Tagen bekannt wurde:

Frau Dr. … ist seit dem 03.08.98 bis zum 31.03.2002 als Gastärztin und seit dem 01.04.2002 als angestellte Assistenzärztin an der Universitätsklinik … tätig. Obwohl sie zunächst im Rahmen einer halben Stelle und seit dem 01.11.2002 einer Dreiviertelstelle angestellt ist, hat sie kontinuierlich Vollzeit gearbeitet. Während der Gastarzttätigkeit war sie die ersten zwei Jahre ganztägig ausschließlich im Operationssaal als Assistentin eingesetzt. Im Rahmen der Verpflichtungen von Lehre und Forschung an der Universität hat sie parallel zur Patientenversorgung …

Dann kommt die Schilderung von Forschungsarbeiten. Weiter heißt es:

Nach zwei Jahren wurde sie im Rahmen der Gastarzttätigkeit sowohl auf der Station in der Poliklinik, im Kliniklabor als auch im Operationssaal eingesetzt, wo sie ihre Aufgaben stets optimal erfüllte.

Das finde ich einen Skandal. Ich muss darauf hinweisen, dass man zumindest der Verwaltung jener Universitätsklinik unterstellen könnte, da sie ja ein bisschen fachlich versiert ist, dass sie mit am Sozialhilfebetrug beteiligt ist, weil die Kollegin während dieser Zeit – sie braucht ja Mittel zum Leben – Arbeitslosenhilfe bezogen hat.

Wir haben die Kollegin auf die Probleme aufmerksam gemacht. Sie hat die Probleme mit der entsprechenden Behörde geklärt. Sie sieht sich nun den Rückzahlungsforderungen bezüglich der Arbeitslosenhilfe ausgesetzt. Die Universitätsklinik hat für die bescheinigte Vollzeittätigkeit nicht einen Pfennig bezahlt!

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Frau Gitter. Ich denke, dass das damit nicht zu Ende ist. Herr Henke ist der nächste Redner. Er weiß, wie man damit arbeitsrechtlich umgeht. Wie ich weiß, ist auch Ihnen, Frau Gitter, das bekannt. Das ist ja sicher noch nicht zu Ende. Wenn man das so fein aufschreibt, was man getan hat, kann man dafür auch die erforderliche Entlohnung verlangen.

Jetzt bitte Herr Rudolf Henke.

 

© 2005, Bundesärztekammer.