Dr. Hoppenthaller, Bayern: Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Wir sprechen über
die Situation der niedergelassenen Ärzte. Ich möchte Sie auf zwei
Gefahrenpunkte hinweisen. Die eine Gefahr ist § 73. Hiernach schließt die KV
mit den Kassen einen Rahmenvertrag, der die Qualitätskriterien und das Honorar
regelt, aber ausgeschrieben wird dieser Vertrag als Einzelvertrag an die Ärzte.
Im Gesetz steht: Kein Arzt, auch wenn er die Qualitätskriterien erfüllt, hat
Anspruch auf Teilnahme an diesem Vertrag. Da empfinde ich es fast schon als
makaber, dass die Institution, die in Nachfolge des Hartmannbundes gegen das
Einzelvertragsrecht gekämpft hat, jetzt Verträge mit den Kassen macht und die
Ärzte wieder in das Einzelvertragsrecht jagt.
§ 140 ermöglicht es Ärzten und Arztgruppen, außerhalb des
Kollektivvertragsrechts der KV Verträge direkt mit den Kassen zu schließen. So
weit, so gut. Aber was die meisten noch nicht gemerkt haben: Die Kassen können
auch mit Managementfirmen Verträge schließen. Das heißt, die Kasse – das ist
bei uns in Bayern zurzeit sehr aktuell – schließt mit einer Managementfirma
einen Vertrag, gibt der Managementfirma je nach Vertragsumfang mit befreiender
Wirkung das Geld und die Managementfirma nimmt die Ärzte unter Vertrag. Das
betrifft alle Ärzte und Arztgruppen in der ambulanten Versorgung. Die Managementfirma
entscheidet dann irgendwann über das Honorar der Ärzte, entscheidet über die
Leitlinien, unter denen sie zu arbeiten haben, und entscheidet, wann und zu
welchem Preis sie zu arbeiten haben. Das müssen Sie wissen. Wir kommen, wenn
wir das zulassen, unter das Diktat von profitorientierten Managementgesellschaften.
Ich bitte auch den Vorstand der Bundesärztekammer, sich dieses
Themas anzunehmen. Diese Managementgesellschaften sind nicht direkt im Gesetz erwähnt,
aber sie stehen in der Begründung. Ich bitte den Vorstand der Bundesärztekammer,
sich intensiv unter berufsrechtlichen Aspekten dieses Problems anzunehmen,
damit die Ärzte nicht vom Regen in die Traufe kommen und unter dem Diktat
dieser Managementgesellschaften zu leiden haben. Hier ist makaber, dass das
Geld, das wir nach § 140 von den Managementgesellschaften bekommen, Herr
Präsident, aus der Gesamtvergütung genommen wird. Das heißt, mit unserem
Honorar etablieren sich diese Managementgesellschaften, bauen Strukturen auf
und geben einen Teil des Geldes, das sie aus unserem Honorar – nicht von den
Kassen – erhalten haben, an die Ärzte weiter. Ich glaube, das ist eine
gefährliche Entwicklung.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Hoppenthaller. Der nächste Redner ist Herr Kossow aus Niedersachsen.
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