TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

1. Tag: Dienstag, 3. Mai 2005, nur Nachmittagssitzung

Dr. Hoppenthaller, Bayern:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Wir sprechen über die Situation der niedergelassenen Ärzte. Ich möchte Sie auf zwei Gefahrenpunkte hinweisen. Die eine Gefahr ist § 73. Hiernach schließt die KV mit den Kassen einen Rahmenvertrag, der die Qualitätskriterien und das Honorar regelt, aber ausgeschrieben wird dieser Vertrag als Einzelvertrag an die Ärzte. Im Gesetz steht: Kein Arzt, auch wenn er die Qualitätskriterien erfüllt, hat Anspruch auf Teilnahme an diesem Vertrag. Da empfinde ich es fast schon als makaber, dass die Institution, die in Nachfolge des Hartmannbundes gegen das Einzelvertragsrecht gekämpft hat, jetzt Verträge mit den Kassen macht und die Ärzte wieder in das Einzelvertragsrecht jagt.

§ 140 ermöglicht es Ärzten und Arztgruppen, außerhalb des Kollektivvertragsrechts der KV Verträge direkt mit den Kassen zu schließen. So weit, so gut. Aber was die meisten noch nicht gemerkt haben: Die Kassen können auch mit Managementfirmen Verträge schließen. Das heißt, die Kasse – das ist bei uns in Bayern zurzeit sehr aktuell – schließt mit einer Managementfirma einen Vertrag, gibt der Managementfirma je nach Vertragsumfang mit befreiender Wirkung das Geld und die Managementfirma nimmt die Ärzte unter Vertrag. Das betrifft alle Ärzte und Arztgruppen in der ambulanten Versorgung. Die Managementfirma entscheidet dann irgendwann über das Honorar der Ärzte, entscheidet über die Leitlinien, unter denen sie zu arbeiten haben, und entscheidet, wann und zu welchem Preis sie zu arbeiten haben. Das müssen Sie wissen. Wir kommen, wenn wir das zulassen, unter das Diktat von profitorientierten Managementgesellschaften.

Ich bitte auch den Vorstand der Bundesärztekammer, sich dieses Themas anzunehmen. Diese Managementgesellschaften sind nicht direkt im Gesetz erwähnt, aber sie stehen in der Begründung. Ich bitte den Vorstand der Bundesärztekammer, sich intensiv unter berufsrechtlichen Aspekten dieses Problems anzunehmen, damit die Ärzte nicht vom Regen in die Traufe kommen und unter dem Diktat dieser Managementgesellschaften zu leiden haben. Hier ist makaber, dass das Geld, das wir nach § 140 von den Managementgesellschaften bekommen, Herr Präsident, aus der Gesamtvergütung genommen wird. Das heißt, mit unserem Honorar etablieren sich diese Managementgesellschaften, bauen Strukturen auf und geben einen Teil des Geldes, das sie aus unserem Honorar – nicht von den Kassen – erhalten haben, an die Ärzte weiter. Ich glaube, das ist eine gefährliche Entwicklung.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Hoppenthaller. Der nächste Redner ist Herr Kossow aus Niedersachsen.

 

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