Dr. Kaplan, Bayern: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf
gleich auf das eingehen, was Herr Zollner gesagt hat. Im Antrag II-5 geht es
darum, dass wir deutlich machen wollen, dass eine Arbeitsentlastung durch eine
entsprechende Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich
ist. Diese Möglichkeit der Qualifizierung besteht ja schon. Wir möchten auch
nicht neuere Qualifizierungsmöglichkeiten aufzeigen und einführen, sondern wir
möchten eigentlich die Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zusammenfassen. Deswegen schlage ich Ihnen die Formulierung vor: Wir geben
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der hausärztlichen Versorgung die
Chance, sich zusätzlich zu ihrer primären Qualifikation für delegierbare
Leistungen in der hausärztlichen Praxis zu qualifizieren. Das ist natürlich
auch in jeder anderen vertragsärztlichen Praxis möglich. Deswegen bitte ich
Sie, den Antrag von Herrn Thierse mit einzubauen. Ich bin gern bereit, im
ersten Absatz zu schreiben: hausärztliche/vertragsärztliche Versorgung, ebenso
vier Zeilen weiter: hausärztliche/vertragsärztliche Verantwortung.
Ich meine schon, wir sollten der Politik aufzeigen, dass wir
neben uns keinen zweiten akademischen Beruf benötigen, sondern dass wir in der
Lage sind, das Ganze mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zu handeln. Es geht nur darum, dass delegierbare Leistungen von
qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht werden können. Ich
bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen, um der Politik zu zeigen: Wir Ärzte haben
das in eigener Hand, wir sind sehr wohl in der Lage, mit unseren qualifizierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Problem zu schultern.
Noch ein Wort zum Antrag II-4. In diesem Antrag geht es darum,
dass wir uns in der täglichen Arbeit dadurch entlasten, dass wir aus dem
reichen Fundus der Kolleginnen und Kollegen schöpfen, die beispielsweise durch
eine Familienauszeit momentan nicht mehr beruflich tätig sind. Sie sind bereit,
in den Beruf wieder einzusteigen, wenn wir ihnen Hilfestellung geben. Hier ist
es erforderlich, dass wir vermehrt Teilzeitarbeitsstellen schaffen, und zwar
sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich. Wir sollten auch
wieder Einstiegsseminare fördern.
Der Antrag II-6 ist die Aufforderung gegenüber dem
Gesetzgeber, in § 101 und § 95 SGB V Änderungen vorzunehmen, um so die
Möglichkeit zu schaffen, Teilzeitarbeitsstellen zu schaffen und Kolleginnen und
Kollegen einzustellen, ohne dass es sich um Weiterbildungsassistenten handeln
muss.
Ich bitte Sie um Unterstützung der Anträge II-4, II-5 und
II-6.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr,
Herr Kaplan. Als nächster Redner bitte Herr Crusius.
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