Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Wir haben hier sehr viel Bestandsaufnahme gemacht; ich
würde gern einen gewissen Perspektivenwechsel hinsichtlich dessen, was wir tun
können, vorschlagen, also Lösungskonzepte aufzeigen. Ich denke, einer der
wichtigsten Punkte ist – das hat der Herr Präsident bereits gestern angedeutet
– die rechtliche Unsicherheit im vertragsärztlichen Bereich. Da haben die
Kammern Hausarbeiten zu machen. Wir brauchen ein Pflichtenheft für den
Vertragsarzt, aus dem deutlich wird, was der Vertragsarzt darf und was er nicht
darf, was er ablehnen kann. Hier sind die Justiziare gefordert. Hier können wir
etwas tun. Das ungeklärte Rechtsverhältnis in Bezug auf BGB und SGB V führt zu
einer ständigen Verunsicherung im vertragsärztlichen Bereich. Da müssen wir
etwas tun.
Ich halte es für ganz wesentlich – das ist hier überhaupt noch
nicht diskutiert worden –, das Modell der Kostenerstattung voranzutreiben.
(Beifall)
Wir in Nordbaden tun das, indem wir das Schlupfloch im GMG,
nämlich die Zusatzversicherung für Patienten, fördern. Zum anderen versuchen
wir über das SGB V, die Kostenerstattung für Vertragsärzte einzuführen, damit
sie das Recht haben, die Kostenerstattung zu wählen.
Ferner könnten wir, um nicht bei der Analyse des Bestehenden
stehen zu bleiben, Betriebswirtschaftler zu Rate ziehen, um die Folgekosten
bestimmter Programme – Disease-Management-Programme, eCard,
Leitlinienzulassung, Qualitätsmanagement – abschätzen lassen, um das mit in die
Verträge aufzunehmen. Wir führen die Dinge ein, wissen aber nicht, was an betriebswirtschaftlichen
Folgekosten auf uns zukommt.
(Beifall)
In diesem Zusammenhang wäre auch ein Risikomanagement
notwendig. Nebenbei gesagt: Wenn wir das Kostenerstattungsprinzip fördern,
schaffen wir, auch wenn kein Cent mehr in das System gelangt, sehr viel mehr
Transparenz und bereiten uns auf den Zustand vor, der gegeben sein wird, falls
der EBM 2000plus wirklich gegen die Wand fährt, was wahrscheinlich der Fall
sein wird. Dann haben wir eine Struktur, die wir anbieten können.
Wir sollten versuchen, das, was politisch gewollt wird, was in
den Verträgen umgesetzt wird, nämlich die dauernde Spaltung Hausarzt/Facharzt,
was beispielsweise über den Barmer-Vertrag implementiert wird, zu verhindern.
Das geht meines Erachtens nur in großen Arztnetzen, was wir beispielsweise in
Nordwürttemberg und deutschlandweit mit MEDI versuchen. Langfristig werden
unsere Chancen schlechter. Wenn wir die Problematik Hausarzt/Facharzt implementiert
haben, werden beide Gruppen immer gegeneinander ausgespielt werden können.
Wir müssen uns überlegen, ob wir den Sicherstellungsauftrag
wirklich an die Kassen abgeben und uns dafür das Streikrecht holen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Ruebsam-Simon. Jetzt Herr Rütz aus Nordrhein.
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