TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier sehr viel Bestandsaufnahme gemacht; ich würde gern einen gewissen Perspektivenwechsel hinsichtlich dessen, was wir tun können, vorschlagen, also Lösungskonzepte aufzeigen. Ich denke, einer der wichtigsten Punkte ist – das hat der Herr Präsident bereits gestern angedeutet – die rechtliche Unsicherheit im vertragsärztlichen Bereich. Da haben die Kammern Hausarbeiten zu machen. Wir brauchen ein Pflichtenheft für den Vertragsarzt, aus dem deutlich wird, was der Vertragsarzt darf und was er nicht darf, was er ablehnen kann. Hier sind die Justiziare gefordert. Hier können wir etwas tun. Das ungeklärte Rechtsverhältnis in Bezug auf BGB und SGB V führt zu einer ständigen Verunsicherung im vertragsärztlichen Bereich. Da müssen wir etwas tun.

Ich halte es für ganz wesentlich – das ist hier überhaupt noch nicht diskutiert worden –, das Modell der Kostenerstattung voranzutreiben.

(Beifall)

Wir in Nordbaden tun das, indem wir das Schlupfloch im GMG, nämlich die Zusatzversicherung für Patienten, fördern. Zum anderen versuchen wir über das SGB V, die Kostenerstattung für Vertragsärzte einzuführen, damit sie das Recht haben, die Kostenerstattung zu wählen.

Ferner könnten wir, um nicht bei der Analyse des Bestehenden stehen zu bleiben, Betriebswirtschaftler zu Rate ziehen, um die Folgekosten bestimmter Programme – Disease-Management-Programme, eCard, Leitlinienzulassung, Qualitätsmanagement – abschätzen lassen, um das mit in die Verträge aufzunehmen. Wir führen die Dinge ein, wissen aber nicht, was an betriebswirtschaftlichen Folgekosten auf uns zukommt.

(Beifall)

In diesem Zusammenhang wäre auch ein Risikomanagement notwendig. Nebenbei gesagt: Wenn wir das Kostenerstattungsprinzip fördern, schaffen wir, auch wenn kein Cent mehr in das System gelangt, sehr viel mehr Transparenz und bereiten uns auf den Zustand vor, der gegeben sein wird, falls der EBM 2000plus wirklich gegen die Wand fährt, was wahrscheinlich der Fall sein wird. Dann haben wir eine Struktur, die wir anbieten können.

Wir sollten versuchen, das, was politisch gewollt wird, was in den Verträgen umgesetzt wird, nämlich die dauernde Spaltung Hausarzt/Facharzt, was beispielsweise über den Barmer-Vertrag implementiert wird, zu verhindern. Das geht meines Erachtens nur in großen Arztnetzen, was wir beispielsweise in Nordwürttemberg und deutschlandweit mit MEDI versuchen. Langfristig werden unsere Chancen schlechter. Wenn wir die Problematik Hausarzt/Facharzt im­plementiert haben, werden beide Gruppen immer gegeneinander ausgespielt werden können.

Wir müssen uns überlegen, ob wir den Sicherstellungsauftrag wirklich an die Kassen abgeben und uns dafür das Streikrecht holen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Ruebsam-Simon. Jetzt Herr Rütz aus Nordrhein.

 

© 2005, Bundesärztekammer.