TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche speziell zu den Anträgen 4 und 6 und möchte auf eine Problematik hinweisen, die sich aus weiterbildungsrechtlichen Aspekten ergeben kann und wird. In diesen Anträgen wird angeregt, die Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne von stundenweiser Beschäftigung oder auch Teilzeitbeschäftigung zu liberalisieren. Das ist sicherlich grundsätzlich eine gute Möglichkeit, wenn es sich um die Beschäftigung von Kollegen handelt, die ihre Weiterbildung beendet haben. Wenn es um die Deckung des Hausärztemangels geht, wird es sich allerdings hauptsächlich um Kollegen handeln, die sich in der Weiterbildung befinden. Diese Kollegen müssen – das ist schon nach EU-Recht erforderlich – zumindest halbtags beschäftigt sein, damit ihre Weiterbildung anerkannt wird.

Wir sollten also sehr genau aufpassen, dass wir keine Entscheidung treffen, die dazu führt, dass Kollegen mit gestückelter und stundenweiser Weiterbildung ihre Facharztanerkennung zu erreichen versuchen. Das darf nicht möglich sein. Rechtliche Rahmenbedingungen sprechen dagegen. Das sollten wir bei der Beschlussfassung berücksichtigen und kein Eigentor schießen.

Wenn es darum geht, etwas zu liberalisieren, dann müssen wir das für sämtliche Arztgruppen möglich machen, nicht nur für die Gruppe der Hausärzte.

(Beifall)

Einen Teil der Probleme sehen wir in den fachärztlichen Praxen natürlich genauso. Deshalb sollten wir derartige Regelungen für alle Vertragsarztpraxen ermöglichen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Voigt. Jetzt bitte Herr Emminger aus Bayern.

 

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