Dr. Voigt, Niedersachsen: Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche speziell zu den Anträgen 4 und 6
und möchte auf eine Problematik hinweisen, die sich aus
weiterbildungsrechtlichen Aspekten ergeben kann und wird. In diesen Anträgen
wird angeregt, die Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne von stundenweiser
Beschäftigung oder auch Teilzeitbeschäftigung zu liberalisieren. Das ist
sicherlich grundsätzlich eine gute Möglichkeit, wenn es sich um die
Beschäftigung von Kollegen handelt, die ihre Weiterbildung beendet haben. Wenn
es um die Deckung des Hausärztemangels geht, wird es sich allerdings
hauptsächlich um Kollegen handeln, die sich in der Weiterbildung befinden.
Diese Kollegen müssen – das ist schon nach EU-Recht erforderlich – zumindest
halbtags beschäftigt sein, damit ihre Weiterbildung anerkannt wird.
Wir sollten also sehr genau aufpassen, dass wir keine
Entscheidung treffen, die dazu führt, dass Kollegen mit gestückelter und stundenweiser
Weiterbildung ihre Facharztanerkennung zu erreichen versuchen. Das darf nicht
möglich sein. Rechtliche Rahmenbedingungen sprechen dagegen. Das sollten wir
bei der Beschlussfassung berücksichtigen und kein Eigentor schießen.
Wenn es darum geht, etwas zu liberalisieren, dann müssen wir
das für sämtliche Arztgruppen möglich machen, nicht nur für die Gruppe der
Hausärzte.
(Beifall)
Einen Teil der Probleme sehen wir in den fachärztlichen Praxen
natürlich genauso. Deshalb sollten wir derartige Regelungen für alle
Vertragsarztpraxen ermöglichen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Voigt. Jetzt bitte Herr Emminger aus Bayern.
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