Dr. Handrock, Berlin: Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Worte zum Antrag II-5, den es nun
wieder gibt, verlieren. Ich bin niedergelassener Gynäkologe seit über 20 Jahren
und habe erfahren, was es heißt, wenn man Leistungen delegiert. In unserem Fach
ist es so, dass inzwischen offen diskutiert wird, die Schwangerschaftsbetreuung
zwischen der 20. Woche und dem 10. Monat nach der Entbindung an Hebammen zu
delegieren. Das heißt, wir werden einen großen Bereich unserer geburtshilflichen
Tätigkeit möglicherweise verlieren. Das ist von politischen Würdenträgern
dankbar aufgenommen worden.
Ich denke, wenn wir Leistungen, die unsere ureigenen
Leistungen sind – die Betreuung von chronisch Kranken gehört zu unseren
Aufgaben, auch die Patientenschulung ist eine ureigene ärztliche Aufgabe –,
delegieren, liefern wir eine Steilvorlage für die Politik, uns diese Leistungen
einfach wegzunehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in unserem
Interesse liegt.
Ich kann nur davor warnen, in diesen Zug einzusteigen und ins
Nichts zu fahren. Ich kann nur empfehlen, diesen Antrag absolut abzulehnen.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Handrock. Nun Herr Josten aus Nordrhein. Bitte schön.
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