TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Vormittagssitzung

Bodendieck, Sachsen:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss Sie noch einmal kurz belästigen, alldieweil wir einen Änderungsantrag zum Antrag II-1 eingebracht haben, der leider noch nicht umgedruckt ist, weil wir ein bisschen spät damit gekommen sind. Ich darf Sie bitten, den Antrag II-1 zur Hand zu nehmen. Wir bitten darum, in der zweiten Zeile die Worte „in freier Praxis“ zu streichen. Es geht hier um die Gefährdung der ärztlichen Berufsausübung in allen Formen der Niederlassung. Es könnte theoretisch sein, dass durch die Einschränkung „in freier Praxis“ Medizinische Versorgungszentren präferiert werden könnten. Ich bitte Sie, diese Worte gegebenenfalls zu streichen, wenn Sie dem zustimmen können.

Im zweiten Spiegelstrich wird vom Vorstand der Bundesärztekammer auf die Verhältnisse im Altbundesgebiet abgehoben. Es wäre aus unserer Sicht hilfreich, die Zahlen für die neuen Bundesländer mit einzufügen. Im Jahre 2004 belief sich der Anteil des Honorarvolumens im Ostteil Deutschlands nicht auf 16 Prozent, sondern auf 13,1 Prozent. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Im Gegensatz dazu – das soll nicht eingefügt werden; ich sage dies nur als Untermalung – 36 Prozent Ausgaben für den stationären Bereich im Altbundesgebiet im Jahre 2004 und 39 Prozent in den neuen Bundesländern. Das heißt, dass bei 100 Prozent West im Osten für die stationäre Behandlung 112 Prozent der Ausgaben der GKV aufgewendet werden, für die ambulante Behandlung nur 81 Prozent.

Ich bitte Sie, diesen Änderungen zuzustimmen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Ich werde es noch einmal vorlesen, wenn der Antrag zur Abstimmung steht. Der nächste Redner ist Herr Kollege Hartmann aus Westfalen-Lippe.

 

© 2005, Bundesärztekammer.