Bodendieck, Sachsen: Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich muss Sie noch einmal kurz belästigen, alldieweil wir einen
Änderungsantrag zum Antrag II-1 eingebracht haben, der leider noch nicht
umgedruckt ist, weil wir ein bisschen spät damit gekommen sind. Ich darf Sie
bitten, den Antrag II-1 zur Hand zu nehmen. Wir bitten darum, in der zweiten
Zeile die Worte „in freier Praxis“ zu streichen. Es geht hier um die Gefährdung
der ärztlichen Berufsausübung in allen Formen der Niederlassung. Es könnte
theoretisch sein, dass durch die Einschränkung „in freier Praxis“ Medizinische
Versorgungszentren präferiert werden könnten. Ich bitte Sie, diese Worte
gegebenenfalls zu streichen, wenn Sie dem zustimmen können.
Im zweiten Spiegelstrich wird vom Vorstand der
Bundesärztekammer auf die Verhältnisse im Altbundesgebiet abgehoben. Es wäre
aus unserer Sicht hilfreich, die Zahlen für die neuen Bundesländer mit
einzufügen. Im Jahre 2004 belief sich der Anteil des Honorarvolumens im Ostteil
Deutschlands nicht auf 16 Prozent, sondern auf 13,1 Prozent. Das ist
ein erheblicher Unterschied.
Im Gegensatz dazu – das soll nicht eingefügt werden; ich sage
dies nur als Untermalung – 36 Prozent Ausgaben für den stationären Bereich
im Altbundesgebiet im Jahre 2004 und 39 Prozent in den neuen
Bundesländern. Das heißt, dass bei 100 Prozent West im Osten für die stationäre
Behandlung 112 Prozent der Ausgaben der GKV aufgewendet werden, für die
ambulante Behandlung nur 81 Prozent.
Ich bitte Sie, diesen Änderungen zuzustimmen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Ich werde es noch einmal vorlesen, wenn der Antrag zur Abstimmung steht.
Der nächste Redner ist Herr Kollege Hartmann aus Westfalen-Lippe.
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