Dr. Hartmann, Westfalen-Lippe: Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen II-1 und
II-5. Im Antrag 1 des Vorstands der Bundesärztekammer heißt es:
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die politisch Verantwortlichen
auf, … eine solide Versorgungsforschung zur Evaluation von Versorgungskonzepten
und Steuerungsmaßnahmen zu fördern …
Das ist zwar richtig, aber es wäre besser, wenn wir
formulieren würden: „und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu
stellen“. Wir werden uns ja unter Tagesordnungspunkt III noch einmal von Grund
auf mit der Versorgungsforschung beschäftigen. Wir sollten aber bereits hier
einfordern, dass die Politik die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellt.
Damit komme ich zum Antrag 5, der wieder aufgelebt ist und für
den Vorstandsüberweisung beantragt wurde. Das ist richtig, das unterstütze ich.
Allerdings gilt es zu beachten, dass dieses Anliegen durchaus ein
zweischneidiges Schwert sein kann. Selbstverständlich ist es sinnvoll, die
Fachangestellten in den ärztlichen Praxen zu qualifizieren, um den Arzt – nicht
nur den Hausarzt – bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Allerdings halte ich
die Begründung, dass dies zu seiner Entlastung geschehen soll, nicht für zielführend.
Wir werden auf diese Weise erleben, dass nicht ärztliche Berufe,
Komplementärberufe oder Komplementärtätigkeiten, eine Professionalisierung
durchlaufen und uns am Ende mit einem akademischen Komplementärberuf – oder
mindestens einem halben – zur Konkurrenz gereichen.
Es wäre sinnvoller, wenn man die Abrechnungssystematik ändern
und den EBM für weitere delegationsfähige Leistungen öffnen würde. Allerdings
müssten die für diese delegierbaren Leistungen erforderlichen Mittel von den
Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Insofern ist dies kein Antrag,
sondern eine Begleitkommentierung für die Vorstandsüberweisung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Hartmann. Nun Herr Hermann aus Bremen.
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