Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Wer möchte den Antrag II-2 in der geänderten Form an den Vorstand
überweisen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag
II-2 zustimmen? – Das ist die klare Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist dieser Antrag mit klarer Mehrheit in der geänderten Fassung
angenommen.
(Beifall)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag II-3. Ein
Änderungsantrag liegt mir nicht vor. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag II-4 von Frau Dr. Goesmann,
Dr. Kaplan und Herrn Kötzle. Es geht um Maßnahmen, mit denen Ärztinnen und
Ärzten der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Elternzeit erleichtert werden
kann. Ein Änderungsantrag liegt mir nicht vor. Wer stimmt für den Antrag II-4?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Antrag ist mit klarer
Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag II-5. Dazu gibt es den
Änderungsantrag II-5 a (neu). Danach soll es im ersten Absatz statt
„einfacher medizinischer Leistungen“ heißen: „delegierbarer nicht-ärztlicher
Leistungen“. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer möchte das
nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Ganz viele müssten sich jetzt enthalten,
weil die Zahl derjenigen, die zugestimmt haben, nicht so riesig war, aber die
Zahl derjenigen, die nicht zugestimmt haben, noch kleiner. – Diese Änderung ist
erfolgt, der Antrag ist angenommen.
Zunächst einmal ist beantragt worden, den Antrag II-5
an den Vorstand zu
überweisen.
(Zuruf)
– Gibt es noch einen zweiten Änderungsantrag? – Ja, es gibt
den Antrag II-5 b. Danach soll im ersten Absatz in der ersten Zeile
statt von „hausärztlicher Versorgung“ die Rede von „vertragsärztlicher
Versorgung“ sein. Das ist aber vorhin schon übernommen worden. Deshalb habe ich
gedacht, es sei schon enthalten. Darüber brauchen wir nicht abzustimmen, da es
von den Antragstellern übernommen worden ist. In der ersten und in der dritten
Zeile wird also der Begriff „hausärztlich“ durch den Begriff „vertragsärztlich“
ersetzt.
Der Antrag 5 soll überwiesen werden. Das ist ein Antrag, den
die Antragsteller befürwortet haben. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? –
Das ist eine klare Mehrheit für die Überweisung. Wer enthält sich? – Der Antrag
ist in der geänderten Fassung an den Vorstand überwiesen.
Wir kommen zum Antrag II-6 von Frau Dr. Goesmann, Herrn
Dr. Kaplan und Herrn Kötzle. Ein Änderungsantrag liegt nicht vor. Es geht um
den Hausärztemangel. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war
klar die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag II-7 von Herrn Munte. Es geht um
die niedergelassenen Fachärzte. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Auch dieser Antrag ist angenommen.
Zum Antrag II-8 von Herrn Huttel gibt es einen
Änderungsantrag auf Drucksache 8 a vom Antragsteller selbst, über den wir
nicht abstimmen müssen, weil der Antragsteller seinen Antrag selbst leicht
verändern kann. Es ist nichts materiell Wichtiges, sondern nur Klärendes. In der
dritten Zeile des Antragstextes soll hinter „§ 84 Absatz (3)“ eingefügt werden:
„SGB V“. In der vierten Zeile von unten ist nach den Worten „entscheidende
Mitursache“ einzufügen: „für die Ausblutung“. Das ist also bereits in dem
Antrag geändert. Wir müssen nur noch darüber abstimmen, wer dem Antrag in
dieser veränderten Fassung zustimmen möchte. Wer tut das? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen, ganz wenige Gegenstimmen. Der Antrag
ist in der geänderten Fassung angenommen.
Wir kommen zum Antrag II-9. Dazu liegt ein
Änderungsantrag auf Drucksache II-9 a vor. Die
Antragstellerin, Frau Dr. Bühren, hat gesagt, dass sie den Antrag 9 a
akzeptiert. Danach soll die Ziffer 1 mit den Worten beginnen:
Die Ärztekammern mögen für ihre Mitglieder weiterhin zur
Verfügung stellen:
Der so geänderte Antrag II-9 steht jetzt zur Abstimmung. Wer
möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit
klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag II-10 von Herrn Josten. Die
Ärztekammern werden aufgefordert, ihren Mitgliedern psychotherapeutische
Beratung anzubieten. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält
sich? – Auch einige. Aber die Mehrheit war dafür. Der Antrag ist angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag II-11 von Herrn Lorenzen:
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Entwicklung strukturierter
Angebote für den Umgang mit Stresskrankheiten wie Depressionen, Burnout und
Abhängigkeitserkrankungen.
Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich?
– Auch einige. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag II-12, wobei ich davon ausgehe,
dass der Antrag von Herrn Thomas, der zur Behandlung unter dem
Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ vorgesehen war, der eine Teilmenge
dieses Antrags enthält, in diesem Antrag 12 aufgegangen ist. – Herr Thomas ist
einverstanden. Dann können wir diesen Antrag aus der Reihe der Anträge, die
unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ zu behandeln sind, herausnehmen.
Wer möchte dem Antrag II-12 – „Gemeinsame Rahmenbedingungen
für Ärzte in Klinik und Praxis“ – zustimmen? – Wer ist dagegen? – Kaum jemand.
Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag II-13. Dieser
Antrag ist unterwegs. Das ist ein Antrag, der deswegen problematisch ist –
jedenfalls finde ich es; vielleicht geht es Ihnen genauso –, weil der zweite
Punkt
Die Politik erlässt ständig nur „GKV-erhaltende“ Gesetze,
welche samt verfassungswidrig sind …
ein bisschen stark ist. Ich bitte Sie, diesen Antrag an den
Vorstand überweisen, damit wir darüber noch einmal nachdenken können.
(Zurufe)
– Ich weiß, Sie sind gegen Überweisungen. Ich soll die zweite
Ziffer streichen? Dann lesen wir den Text gemeinsam durch. Ziffer 1 lautet:
Die marode GKV ist nicht mehr in der Lage, die von den
Ärzten erbrachten und mit dem GMG geforderten Leistungen der Ärzte in Klinik
und Praxis existenzsichernd zu honorieren. Deshalb versucht sie, die Selektierung
der „Willigen“ über Strukturverträge zu vollziehen, um viele Ärzte aus dem
System auszuschließen!
Ziffer 2 lautet:
Der folgerichtige Verlust vor allem an menschlichem Potenzial
nimmt katastrophale Ausmaße für die Ärzteschaft an. Kliniken suchen händeringend
Ärzte und abgehende Niedergelassene Nachfolger. Unter Berücksichtigung der
durch das GSG 1992 eingeführten Altersregelung bedeutet dies auch eine absolute
Ignoranz gegenüber den Patienteninteressen, die ihren Arzt verlieren!
Der Schlusssatz lautet:
Aus obigen Gründen befürwortet der 108. Deutsche Ärztetag
nunmehr den zivilen Widerstand auch durch die Ärzteschaft und bittet die
Landesärztekammern, denselben durch geeignete Maßnahmen in Kooperation mit den
Berufsverbänden und in Vollzug des Heilberufegesetzes rasch und unmittelbar
nach dem DÄT zu vollziehen.
Zack, zack! Auf geht’s!
(Heiterkeit – Beifall)
Gibt es juristische Bedenken gegen diesen Antrag? Herr
Schirmer, möchten Sie dazu Stellung nehmen? Wir müssen aufpassen, dass nicht
jemand in der Zeitung schreibt: Jetzt sind sie völlig von der Rolle!
(Heiterkeit)
Herr Schirmer, bitte.
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