Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen: Wer hat
eigentlich Angst vor „pro domo“? Ich meine, dass wir genug Selbstbewusstsein
haben können, um pro domo Forschung zu unterstützen. Ich möchte Ihnen dazu
folgendes Beispiel aus der forensischen Psychiatrie nennen, in der ich zehn
Jahre gearbeitet habe. Ich habe gelernt, dass durch die Auswahl des Gutachters
durch den Richter das Ergebnis bereits etwas vorweggenommen wurde.
Beispielsweise bei der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung war es so, dass ein
bestimmter Gutachter das EEG untersuchte und nichts fand. Dann erklärte er: Die
Steuerungsfähigkeit war vorhanden.
Ein anderer Gutachter hat die dynamischen Zusammenhänge
studiert und wissenschaftlich erforscht und kam zu einem ganz anderen Ergebnis,
nämlich dass die Steuerungsfähigkeit aufgehoben war.
Ich sehe Parallelen zu unserer Versorgungsforschung. Man kann
bei gleicher Datenlage zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Dynamisches Geschehen kann man auch unterschiedlich interpretieren. Daher meine
ich, aus ärztlicher Sicht muss die Versorgungsforschung vorangetrieben werden,
damit nicht die falschen Gutachter und Untersucher benannt werden.
Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Ansatz der
Bundesärztekammer und haben Sie genug Selbstbewusstsein, aktiv eigene Themen zu
haben und die richtigen Fragen zu stellen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Ebert-Englert. Nun bitte Frau Professor Braun aus Berlin.
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