Dr. Clever, Baden-Württemberg: Sehr verehrter
Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Herr Vizepräsident Crusius, die
Politik stellt uns immer in die Schmuddelecke, wenn wir ihr nicht ins Konzept
passen. Das ist sicher immer so.
Ich möchte etwas zum Thema der juristischen Problematik des
Rahmenkonzepts sagen. Im Argument 17 der Bundesärztekammer wird die Frage
gestellt, ob es satzungsrechtlich zulässig ist, dass die Landesärztekammern
über ihren Beitrag zur Bundesärztekammer Forschungsvorhaben fördern. Diese
Frage wird von der Bundesärztekammer unter anderem so beantwortet:
In diesem Zusammenhang ist als „berufliche Belange“ die
Abgabe kritischer Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im gesetzlich übertragenen
Aufgabenbereich sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu Fragen, die von
allgemeiner Bedeutung für den jeweiligen Berufsstand sind, anerkannt.
Das ist genau der Punkt: die Abgabe von Stellungnahmen.
Lieber Herr Montgomery, es war auch für mich beeindruckend,
wie Sie das gestern gemacht haben. Dennoch muss ich sagen: Es geht nicht um
Bedenkenträgerei – so lautete ja der Vorwurf –, sondern es geht um die
sachliche Auseinandersetzung darüber, wie wir die 2003 und 2004 gefassten
Beschlüsse, nämlich die Versorgungsforschung vonseiten der Ärzteschaft zu
unterstützen, umsetzen.
Obwohl es nicht unbedingt mein Stil ist, möchte ich jetzt
etwas ähnlich Plakatives sagen, wie es hier auch schon vorgetragen wurde: Die
PISA-Veröffentlichungen waren eine Medienkatastrophe für die deutschen Lehrer
und Lehrerinnen. Aber hat jemand von Ihnen schon einmal den Vorschlag gehört,
dass die Lehrer aus ihrem eigenen Honorar die Renovierung der Schulen bezahlen
sollen?
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Clever. Jetzt bitte Herr König aus Hessen.
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