Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Meine Damen
und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte Sie, zunächst den Antrag
III-6 zur Hand zu nehmen. Zu diesem Antrag hat Herr Jonitz einen
Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag brächte eine grundsätzliche
Umkehrung des Anliegens des Antrags 6 mit sich. Die Zurücküberweisung des
Rahmenkonzepts an den Vorstand der Bundesärztekammer soll als Forderung aus dem
Antragstext herausgenommen werden. Es soll nur noch der Auftrag hinsichtlich
der Medienarbeit bezüglich der Versorgungsforschung bestehen bleiben. Zum
Antrag 1 des Vorstands käme noch die Medienarbeit hinzu. Ist das so
verständlich?
Rein formal müssen wir zuerst über den Antrag III-6 a
abstimmen, um festzustellen, ob der Antrag 6 von Herrn Clever unverändert
bleibt oder nicht. Wenn Sie dem Antrag 6 a zustimmen, würden Sie die von
Herrn Clever beantragte Rücküberweisung an den Vorstand ablehnen. Sie würden
lediglich die Medienarbeit befürworten.
Ist klar, worüber abgestimmt wird? – Gut. Dann kommen wir zur
Abstimmung.
(Zuruf Kötzle, Nordrhein)
– Wir sind in der Abstimmung, Herr Kötzle.
Wer möchte dem Änderungsantrag 6 a zustimmen? Ich glaube,
wir sollten von vornherein zählen, denn dieses Thema ist von großer Bedeutung.
– Wer ist gegen den Änderungsantrag? – Gibt es Enthaltungen? – Einige
Enthaltungen. Der Antrag 6 a ist mit 139 : 49 Stimmen angenommen.
Damit ist der Antrag 6 entsprechend geändert.
(Beifall)
Herr Schirmer sagt mir gerade, dass wir über den Antrag 6
nicht mehr abzustimmen brauchen, weil mit der Annahme des Antrags 6 a ein
veränderter Antrag 6 beschlossen wurde. Sind wir darüber einig? Wir können
trotzdem noch darüber abstimmen. Man kann ihn ja auch ablehnen. Man kann auch
den veränderten Antrag ablehnen, weil man eine intensivierte Medienarbeit nicht
will.
Jetzt bitte Herr Scholz zur Geschäftsordnung.
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