PD Dr. Scholz, Hessen: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mit dem Vorgehen
nicht einverstanden, weil der Antrag 6 eigentlich ein Geschäftsordnungsantrag
ist. Man kann nicht an einem Geschäftsordnungsantrag herumdoktern. Man hätte
zuerst über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen müssen. Das wäre in Ordnung
gewesen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann muss er
auch als Geschäftsordnungsantrag eingebracht werden. Der Betreff lautet aber:
Ablehnung des vorgelegten Rahmenkonzepts zur
Versorgungsforschung
PD Dr. Scholz, Hessen: Das ist ein
Geschäftsordnungsantrag.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das hätte
man von vornherein beantragen müssen. In einem Geschäftsordnungsantrag darf man
keine inhaltlichen Angaben machen. Dann hätte man einen reinen
Geschäftsordnungsantrag stellen müssen. Wenn der Antrag beispielsweise den
Auftrag enthält, die Medienarbeit zu intensivieren, ist das kein
Geschäftsordnungsantrag. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
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