Dr. Lipp, Sachsen: Ich spreche zum Antrag IV-4,
der in sich völlig richtig und sinnvoll ist. Allerdings stelle ich den Antrag,
bei Punkt 3 den letzten Satz zu streichen. Ich halte diesen Satz nicht für
rechtens und auch nicht für angemessen. Hier werden die Augen vor der Tatsache
verschlossen, dass nicht wenige von denen, um die es geht, Rechtsbrecher sind.
Diese Erfahrungen haben wir ja gemacht. Ich hielte die Realisierung der
aufgestellten Forderung für eine Ungleichbehandlung denjenigen Patienten
gegenüber, die ihre Beiträge zahlen und auch hier wohnen. In Zeiten eines
Budgets, mit dem wir haushalten müssen, aus dem ich meine eigenen Patienten
kaum in dem Maße, wie ich es will, versorgen kann, halte ich diesen Satz nicht
für angemessen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Entschuldigung, welchen Satz meinen Sie?
Dr. Lipp, Sachsen: Ich meine in Antrag IV-4 in
Punkt 3 den letzten Satz. Dieser sollte gestrichen werden.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Sie meinen
also den Satz:
Es ist vielmehr eine staatliche Aufgabe, allen hier lebenden
Menschen eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Das haben Sie nicht schriftlich beantragt, sondern nur
mündlich? Ist das richtig?
Dr. Lipp, Sachsen: Ja.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann müssen
wir bei der Abstimmung daran denken. Schönen Dank, Herr Lipp. Jetzt hat sich
noch Herr Stagge gemeldet.
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