TOP IV: Bericht: Krankheit und Armut

2. Tag: Mittwoch, 4. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Nehmen Sie bitte den Antrag IV-1 des Vorstands zur Hand. Zunächst geht es darum, Psychotherapie und Psychosomatik hinzuzufügen. Da der ehemalige Arzt für Psychotherapeutische Medizin jetzt Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie heißt, gehe ich davon aus, dass man die beiden Anträge, die einerseits die Psychosomatik und andererseits die Psychotherapie hinzufügen wollen, zusammenlegt und diese beiden Begriffe, wie es sich auch in der Weiterbildungsordnung findet, dann addiert, wenn man das so will.

Aber es gibt den weitergehenden Antrag IV-1 c. Es wird verlangt, dass der Klammerzusatz „Ärzte für Allgemeinmedizin“ gestrichen wird. Wenn diese Streichung vorgenommen würde, würde sich eine Auseinandersetzung über die Formulierung erübrigen. Das ist der weitergehende Antrag. Unter Punkt 7 kommt es noch einmal. Daher möchte ich darüber getrennt abstimmen lassen. Wer möchte dem Antrag 1 c von Herrn Merchel zustimmen, den Begriff „primärärztlicher Bereich“ durch den Begriff „ärztlicher Bereich“ zu ersetzen und damit alle Ärztinnen und Ärzte zu meinen, womit auch der Klammerzusatz entfiele? Das ist wohl seine Intention. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist angenommen.

Jetzt kommt noch der Punkt 7. Hier geht es um die „Niederlassung von Hausärzten, Kinderärzten und Psychiatern sowie Ärztinnen und Ärzten für Psychosomatik und Psychotherapie“. So muss es doch wohl heißen. Damit wären die beiden Anträge kombiniert und der Sinn der Wortmeldungen erfüllt. Sehe ich das so richtig? – Gut.

(Zuruf)

Wollen Sie bei Punkt 7 auch nur „Ärzte“ schreiben?

(Zuruf)

– Alles klar. Es soll also nur von „Ärzten“ die Rede sein. Wenn das so weit geht, muss ich auch an dieser Stelle darüber abstimmen lassen. Wer möchte dem Antrag zustimmen, auch in Punkt 7 nur von „Ärzten“ zu sprechen? – Wer ist dagegen? – Dann ist das erledigt.

Für Punkt 8 gilt dasselbe. Wer ist damit einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen.

Damit bleibt noch ein Änderungsantrag übrig, den Herr Stagge eben gestellt hat, nämlich einen Punkt 11 mit folgendem Wortlaut anzufügen:

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine Pflicht zur Krankenversicherung einzuführen, gekoppelt mit einer Pflicht zu versichern. Die Krankenkassen haben dafür zu sorgen, dass der Versicherte seiner Pflicht zur Versicherung nachkommt. Sie haben nicht das Recht, sich bei säumigen Zahlern der Versicherungspflicht zu entziehen.

Es gibt auch noch Anträge, die wir später behandeln, die sich auch um diejenigen kümmern, die durch den Rost fallen.

Ich darf jetzt Herrn Henke bitten, in einer Art Schlusswort dazu Stellung zu nehmen, was zulässig sein muss, da dies ja Implikationen zur Folge hat.

 

© 2005, Bundesärztekammer.