TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Hornberger, Saarland:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen etwas gegen diesen modernen Schönheitswahn tun. Wir alle wollen aufgrund der ausufernden Darstellungen von diversen plastischen Operationen in den Medien die unseriösen und zum Teil selbst ernannten Schönheitsmediziner in ihre Schranken weisen. Das ist unser gemeinsames Ziel. Deswegen wurden die entsprechenden Anträge gestellt.

Schon lange gibt es Qualitätsnormen und Qualitätsrichtlinien von der Bundesärztekammer, aber die Schönheitschirurgie entzieht sich oft dieser Kontrolle. Daher, so meine ich, sollten die Bezeichnungen „plastisch“ und „ästhetisch“ einander zugeordnet und geschützt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird oder zumindest erschwert wird.

Allerdings darf man nicht vergessen: Diese unseriösen Mediziner können beispielsweise auf den Begriff „kosmetische Chirurgie“ ausweichen.

Wir sollten schlicht und einfach klar machen, dass wir nur dann Erfolg haben können, wenn wir im Voraus ganz klare Inhalte festlegen, eine Einigkeit in der Abstimmung zeigen und ein homogenes Erscheinungsbild bieten, und zwar aller korrekt weitergebildeten plastisch operativ tätigen Kollegen. Innerärztlicher Streit oder Eifersüchteleien laufen dem Anliegen absolut zuwider.

Deswegen sollten wir die Begriffe „plastisch“ und „ästhetisch“ möglichst breit besetzen, auch für alle Ärzte, die bisher schon als Plastische Chirurgen tätig sind – Facharzt für Plastische Chirurgie –, auch für diejenigen, die mit Prüfungen usw. die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ haben.

Bei denjenigen Fachgebieten, die die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“ anstreben, sollten die entsprechenden Gremien erst einmal Ziele und Inhalte bestimmen. Dann sollten diese Gebiete ebenfalls mit dieser Zusatzbezeichnung versehen werden. Fairness und Rücksichtnahme gegenüber den Patienten gebieten es förmlich, dass alle korrekt weitergebildeten plastisch-ästhetisch operativ tätigen Ärzte einheitlich erkennbar sind. Daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag V-4 zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön, Herr Hornberger. Jetzt bitte Herr Lob aus Bayern.

 

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