Dr. Hornberger, Saarland: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen etwas gegen
diesen modernen Schönheitswahn tun. Wir alle wollen aufgrund der ausufernden
Darstellungen von diversen plastischen Operationen in den Medien die unseriösen
und zum Teil selbst ernannten Schönheitsmediziner in ihre Schranken weisen. Das
ist unser gemeinsames Ziel. Deswegen wurden die entsprechenden Anträge
gestellt.
Schon lange gibt es Qualitätsnormen und Qualitätsrichtlinien
von der Bundesärztekammer, aber die Schönheitschirurgie entzieht sich oft
dieser Kontrolle. Daher, so meine ich, sollten die Bezeichnungen „plastisch“
und „ästhetisch“ einander zugeordnet und geschützt werden, damit weiterer
Missbrauch verhindert wird oder zumindest erschwert wird.
Allerdings darf man nicht vergessen: Diese unseriösen
Mediziner können beispielsweise auf den Begriff „kosmetische Chirurgie“
ausweichen.
Wir sollten schlicht und einfach klar machen, dass wir nur
dann Erfolg haben können, wenn wir im Voraus ganz klare Inhalte festlegen, eine
Einigkeit in der Abstimmung zeigen und ein homogenes Erscheinungsbild bieten,
und zwar aller korrekt weitergebildeten plastisch operativ tätigen Kollegen.
Innerärztlicher Streit oder Eifersüchteleien laufen dem Anliegen absolut
zuwider.
Deswegen sollten wir die Begriffe „plastisch“ und „ästhetisch“
möglichst breit besetzen, auch für alle Ärzte, die bisher schon als Plastische
Chirurgen tätig sind – Facharzt für Plastische Chirurgie –, auch für
diejenigen, die mit Prüfungen usw. die Zusatzbezeichnung „Plastische
Operationen“ haben.
Bei denjenigen Fachgebieten, die die Zusatzweiterbildung
„Plastische Operationen“ anstreben, sollten die entsprechenden Gremien erst
einmal Ziele und Inhalte bestimmen. Dann sollten diese Gebiete ebenfalls mit
dieser Zusatzbezeichnung versehen werden. Fairness und Rücksichtnahme gegenüber
den Patienten gebieten es förmlich, dass alle korrekt weitergebildeten
plastisch-ästhetisch operativ tätigen Ärzte einheitlich erkennbar sind. Daher
bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag V-4 zuzustimmen.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Hornberger. Jetzt bitte Herr Lob aus Bayern.
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