Dr. Koch, Referent: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, allein die Diskussion in
der vergangenen Dreiviertelstunde hat gezeigt, dass hier noch ein deutlicher
Abstimmungs- und Diskussionsbedarf auch in den Gremien besteht, sodass es ganz
sinnvoll ist, über einen Grundsatzbeschluss, der natürlich auch die Überweisung
an den Vorstand bedeuten kann, nicht hinauszugehen.
Herr Zimmeck hat gefragt, warum der Vorstand seinen Antrag
zurückgezogen hat. Herr Zimmeck, dafür gab es verschiedene Gründe. Zum einen
waren noch nicht alle Inhalte bekannt und wurden uns allen erst kurz vor diesem
Ärztetag mitgeteilt. Die Ständige Konferenz konnte sich damit also noch nicht
befassen. Ich hätte gewisse Probleme, wenn die Inhalte nicht klar sind, die Sie
zwar nicht beschließen, die aber doch zumindest die Weiterbildungsgremien
wissen sollten, Ihnen etwas vorzulegen, was ohne Inhalt ist. Da hätte ich
gewisse Bedenken.
Hinzu kam, dass plötzlich die Diskussion mit den Fachärzten
für Plastische Chirurgie aufkam, weil immer mehr Gebiete den Zusatz „Plastische
und Ästhetische Operationen“ haben wollten. Wenn wir neben den Dermatologen,
den Augenärzten und den Gynäkologen auch noch den Viszeralchirurgen, den Unfallchirurgen
und den Urologen dieses ermöglichen, stellt sich in der Tat die Frage, wozu der
Facharzt für Plastische Chirurgie noch gut ist.
Hinzu kam auch noch, was ich in einer Begründung lesen konnte,
was mich mit etwas Unbehagen erfüllt, meine Damen und Herren. Wenn ich
Folgendes lese, wird mir unwohl:
Mit der Zustimmung zu der Änderung in der Weiterbildungsordnung
würde die „Ästhetik“ in der Medizin werbewirksam ausschließlich den Plastischen
Chirurgen zufallen.
Die Weiterbildungsordnung ist eine Bildungsordnung; das haben
wir in den letzten Jahren oft genug diskutiert. Sie ist keine Schilderordnung
und keine werbewirksame Maßnahme.
Ich befürchte, dass dieses Wort „ästhetisch“ nur zu
werbewirksamen Zwecken verwendet werden soll. Allein deshalb müssen wir noch
einmal ausführlich darüber diskutieren, wo es angesiedelt werden soll. Dass
wir es für die Weiterbildungsordnung reklamieren müssen, um die Qualität in
diesem Bereich für uns zu sichern, ist gewiss richtig. Die Frage ist nur: wo
und wie?
Deshalb bitte ich Sie, heute nicht Grundsatzbeschlüsse zu
fassen und die Problematik an die Gremien der Bundesärztekammer, die sich mit
der Weiterbildung befassen, zurückzuüberweisen.
Vielen Dank.
(Beifall)
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