TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, allein die Diskussion in der vergangenen Dreiviertelstunde hat gezeigt, dass hier noch ein deutlicher Abstimmungs- und Diskussionsbedarf auch in den Gremien besteht, sodass es ganz sinnvoll ist, über einen Grundsatzbeschluss, der natürlich auch die Überweisung an den Vorstand bedeuten kann, nicht hinauszugehen.

Herr Zimmeck hat gefragt, warum der Vorstand seinen Antrag zurückgezogen hat. Herr Zimmeck, dafür gab es verschiedene Gründe. Zum einen waren noch nicht alle Inhalte bekannt und wurden uns allen erst kurz vor diesem Ärztetag mitgeteilt. Die Ständige Konferenz konnte sich damit also noch nicht befassen. Ich hätte gewisse Probleme, wenn die Inhalte nicht klar sind, die Sie zwar nicht beschließen, die aber doch zumindest die Weiterbildungsgremien wissen sollten, Ihnen etwas vorzulegen, was ohne Inhalt ist. Da hätte ich gewisse Bedenken.

Hinzu kam, dass plötzlich die Diskussion mit den Fachärzten für Plastische Chirurgie aufkam, weil immer mehr Gebiete den Zusatz „Plastische und Ästhetische Operationen“ haben wollten. Wenn wir neben den Dermatologen, den Augenärzten und den Gynäkologen auch noch den Viszeralchirurgen, den Unfallchirurgen und den Urologen dieses ermöglichen, stellt sich in der Tat die Frage, wozu der Facharzt für Plastische Chirurgie noch gut ist.

Hinzu kam auch noch, was ich in einer Begründung lesen konnte, was mich mit etwas Unbehagen erfüllt, meine Damen und Herren. Wenn ich Folgendes lese, wird mir unwohl:

Mit der Zustimmung zu der Änderung in der Weiterbildungsordnung würde die „Ästhetik“ in der Medizin werbewirksam ausschließlich den Plastischen Chirurgen zufallen.

Die Weiterbildungsordnung ist eine Bildungsordnung; das haben wir in den letzten Jahren oft genug diskutiert. Sie ist keine Schilderordnung und keine werbewirksame Maßnahme.

Ich befürchte, dass dieses Wort „ästhetisch“ nur zu werbewirksamen Zwecken verwendet werden soll. Allein deshalb müssen wir noch einmal ausführlich da­rüber diskutieren, wo es angesiedelt werden soll. Dass wir es für die Weiterbildungsordnung reklamieren müssen, um die Qualität in diesem Bereich für uns zu sichern, ist gewiss richtig. Die Frage ist nur: wo und wie?

Deshalb bitte ich Sie, heute nicht Grundsatzbeschlüsse zu fassen und die Problematik an die Gremien der Bundesärztekammer, die sich mit der Weiterbildung befassen, zurückzuüberweisen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

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