TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Koch.

Wenn wir die Anträge 1 bis 5 zur Hand nehmen, sehen wir, dass für den Fall, dass der Antrag 3 angenommen würde, das Thema für heute komplett von der Tagesordnung abgesetzt würde. Es würde kein Beschluss gefasst. Dann wären die Anträge 4, 5 und 1 damit gleichzeitig erledigt. Übrig bliebe dann noch der Antrag 2, der praktisch die Wirkung hat, dass das Ganze an den Vorstand zurücküberwiesen wird mit der Bitte um eine neue Beratung, allerdings mit der Vorgabe – das muss man hinzufügen –, dass dann auch die Zusatzbezeichnungen in dem Sinne, wie es dort ausgeführt ist, eingeführt werden und ausdifferenziert werden sollen.

Sind wir da einer Meinung, dass das so richtig ist? – Okay. Dann schlage ich vor, dass wir zunächst über den Antrag V-3 abstimmen und schauen, ob wir uns damit heute befassen oder die Thematik zurücküberweisen. Wer möchte dem Antrag V-3 zustimmen und damit sowohl die Erweiterung der Facharztbezeichnung als auch die Erweiterung der Zusatzbezeichnung nicht heute beschließen, sondern das an den Vorstand zurücküberweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit.

(Zurufe: Nein!)

– Möchten Sie zählen? Ich kann gut verstehen, dass Sie das so sehen. Das ging mir früher da unten auch so.

(Heiterkeit)

– Entschuldigen Sie, dass ich von „oben“ und „unten“ gesprochen habe. Das ist keine qualitative, sondern nur eine positionelle Beschreibung.

Wir zählen also aus. Ich frage noch einmal: Wer möchte dem Antrag V-3 mit der Rücküberweisung dieser Thematik an den Vorstand zustimmen? – Wer möchte den Antrag V-3 nicht annehmen? – Wer möchte sich enthalten? – Dann ist dieser Antrag V-3 mit 103 : 88 Stimmen abgelehnt. Damit bleiben wir in der Diskussion um diese Thematik.

Der weitestgehende Antrag ist jetzt der Antrag V-4 von Herrn Dr. Heinrich und Herrn Dr. Hornberger. Dieser Antrag möchte, dass die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Begriff „Ästhetische“ ergänzt wird, wie es auch im Antrag 1 steht. Ferner wird beantragt, die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ um den Begriff „Ästhetische“ zu ergänzen. Das ist genau das Gegenteil dessen, was eben gewünscht wurde. Es ist der weitestgehende Antrag.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Das geht auch.

(Zuruf: Wenn wir die Vorstandsüberweisung des Problems gewollt hätten, hätten wir sie eben doch beschließen müssen! Wir können nicht eben die Vorstandsüberweisung ablehnen und sie jetzt wieder einführen! Das scheint mir eine unlogische Entscheidung zu sein, deswegen bin ich dagegen!)

– So ganz unlogisch ist das nicht. Man muss die Anträge inhaltlich betrachten. Es ist ein Unterschied, ob Sie diesen Antrag oder jenen Antrag überweisen.

(Beifall)

Man kann diesen Antrag schon überweisen. Dann kann sich der Vorstand Gedanken machen, wie er damit umgeht. Dann hat er die Freiheit, das in die Ständige Konferenz zu geben, damit es dort diskutiert wird. Dann schauen wir, was am Schluss dabei herauskommt. Es ist ja keine Vorgabe, dass wir im Vorstand oder in der Ständigen Konferenz den Inhalt so übernehmen müssen.

Wer möchte den Antrag V-4 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag V-2. Das ist praktisch ein Überweisungsantrag, aber mit inhaltlichen Vorgaben. Dieser Antrag würde den Vorstand auf das festlegen, was er zu tun hat. Der Vorstand kann sich dann nur noch Gedanken darüber machen, wie er es tut. Dieser Antrag ist also stärker.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Das geht. Selbst wenn die Überweisung im Antrag steht und Sie noch einmal sagen, dass das überwiesen werden soll, kann sich der Vorstand über die Überweisung Gedanken machen. Das geht. Das ist kein Problem. Die Flexibilität ist unbegrenzt. Auch das würde bewältigt. Möchte jemand gegen die Überweisung dieses Antrags an den Vorstand sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag V-2 an den Vorstand überweisen? – Dann ist das wohl geschehen. Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Jetzt gibt es noch den Antrag V-5. Dieser Antrag unterscheidet sich vom Vorstandsantrag dadurch, dass er, wenn er angenommen würde – Herr Adam hat vorhin sowieso schon die Überweisung beantragt; das müssten wir zuvor abstimmen –, die Gremien festlegen würden, sich über die Erweiterung der Möglichkeit der Führung der Zusatzbezeichnung auf andere Fächer keine Gedanken mehr zu machen. Er würde den Vorstand festlegen, dass es bei MKG und HNO bleibt. Herr Lob, so wollten Sie es haben, so haben Sie es ja hier oben auch begründet.

(Zuruf)

– Es heißt zum Schluss des Antrags:

Eine gewünschte Erweiterung der Zusatzweiterbildung um den Begriff „Ästhetische Chirurgie“ sowie eine Öffnung für andere Gebiete und Fachärzte wird in den Gremien der Bundesärztekammer diskutiert und ggf. dem 109. Deutschen Ärztetag vorgeschlagen.

Das ist nicht die Begründung, sondern noch Inhalt des Antrags.

Herr Lob hat den Antrag gestellt:

Die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ wird erweitert in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“.

Die Zusatzweiterbildung „Plastische Chirurgie“ bleibt wie bisher bestehen und ist auf HNO- und MKG-Gebiete beschränkt.

Es gibt den Überweisungsantrag von Herrn Adam. Möchte jemand gegen diesen Überweisungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte diesen Antrag den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Ich glaube, das Erste war die Mehrheit. Es war eindeutig die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Vorstandsantrag V-1. Danach ist die neue Bezeichnung in der (Muster-)Weiterbildungsordnung „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Das andere Thema wird nicht berührt. Aber es bleibt ja durch die Überweisung der anderen Anträge auf der Tagesordnung.

Auch hier gibt es den Antrag von Herrn Adam auf Rücküberweisung. Er ist nun einmal vorhanden. Möchte jemand gegen den Antrag von Herrn Adam auf
Überweisung sprechen? – Bitte, Herr Lob. Wir machen das alles ganz korrekt, so gut wie es menschenmöglich ist.

 

© 2005, Bundesärztekammer.