Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Koch.
Wenn wir die Anträge 1 bis 5 zur Hand nehmen, sehen wir, dass
für den Fall, dass der Antrag 3 angenommen würde, das Thema für heute komplett
von der Tagesordnung abgesetzt würde. Es würde kein Beschluss gefasst. Dann
wären die Anträge 4, 5 und 1 damit gleichzeitig erledigt. Übrig bliebe dann
noch der Antrag 2, der praktisch die Wirkung hat, dass das Ganze an den
Vorstand zurücküberwiesen wird mit der Bitte um eine neue Beratung, allerdings
mit der Vorgabe – das muss man hinzufügen –, dass dann auch die Zusatzbezeichnungen
in dem Sinne, wie es dort ausgeführt ist, eingeführt werden und ausdifferenziert
werden sollen.
Sind wir da einer Meinung, dass das so richtig ist? – Okay.
Dann schlage ich vor, dass wir zunächst über den Antrag V-3 abstimmen
und schauen, ob wir uns damit heute befassen oder die Thematik zurücküberweisen.
Wer möchte dem Antrag V-3 zustimmen und damit sowohl die Erweiterung der
Facharztbezeichnung als auch die Erweiterung der Zusatzbezeichnung nicht heute
beschließen, sondern das an den Vorstand zurücküberweisen? – Wer möchte das
nicht? – Das ist die Mehrheit.
(Zurufe: Nein!)
– Möchten Sie zählen? Ich kann gut verstehen, dass Sie das so
sehen. Das ging mir früher da unten auch so.
(Heiterkeit)
– Entschuldigen Sie, dass ich von „oben“ und „unten“
gesprochen habe. Das ist keine qualitative, sondern nur eine positionelle
Beschreibung.
Wir zählen also aus. Ich frage noch einmal: Wer möchte dem
Antrag V-3 mit der Rücküberweisung dieser Thematik an den Vorstand zustimmen? –
Wer möchte den Antrag V-3 nicht annehmen? – Wer möchte sich enthalten? – Dann
ist dieser Antrag V-3 mit 103 : 88 Stimmen abgelehnt. Damit bleiben wir
in der Diskussion um diese Thematik.
Der weitestgehende Antrag ist jetzt der Antrag V-4 von
Herrn Dr. Heinrich und Herrn Dr. Hornberger. Dieser Antrag möchte, dass die
Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Begriff „Ästhetische“ ergänzt
wird, wie es auch im Antrag 1 steht. Ferner wird beantragt, die
Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ um den Begriff „Ästhetische“ zu
ergänzen. Das ist genau das Gegenteil dessen, was eben gewünscht wurde. Es ist
der weitestgehende Antrag.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Das geht auch.
(Zuruf: Wenn wir die Vorstandsüberweisung des Problems
gewollt hätten, hätten wir sie eben doch beschließen müssen! Wir können nicht
eben die Vorstandsüberweisung ablehnen und sie jetzt wieder einführen! Das
scheint mir eine unlogische Entscheidung zu sein, deswegen bin ich dagegen!)
– So ganz unlogisch ist das nicht. Man muss die Anträge
inhaltlich betrachten. Es ist ein Unterschied, ob Sie diesen Antrag oder jenen
Antrag überweisen.
(Beifall)
Man kann diesen Antrag schon überweisen. Dann kann sich der
Vorstand Gedanken machen, wie er damit umgeht. Dann hat er die Freiheit, das in
die Ständige Konferenz zu geben, damit es dort diskutiert wird. Dann schauen
wir, was am Schluss dabei herauskommt. Es ist ja keine Vorgabe, dass wir im
Vorstand oder in der Ständigen Konferenz den Inhalt so übernehmen müssen.
Wer möchte den Antrag V-4 an den Vorstand überweisen? – Wer
ist dagegen? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit kommen wir zum Antrag V-2. Das ist praktisch ein
Überweisungsantrag, aber mit inhaltlichen Vorgaben. Dieser Antrag würde den
Vorstand auf das festlegen, was er zu tun hat. Der Vorstand kann sich dann nur
noch Gedanken darüber machen, wie er es tut. Dieser Antrag ist also stärker.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Das geht. Selbst wenn die Überweisung im Antrag steht und
Sie noch einmal sagen, dass das überwiesen werden soll, kann sich der Vorstand
über die Überweisung Gedanken machen. Das geht. Das ist kein Problem. Die
Flexibilität ist unbegrenzt. Auch das würde bewältigt. Möchte jemand gegen die
Überweisung dieses Antrags an den Vorstand sprechen? – Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich: Wer möchte den Antrag V-2 an den Vorstand überweisen? – Dann
ist das wohl geschehen. Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Dann ist
auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.
Jetzt gibt es noch den Antrag V-5. Dieser Antrag
unterscheidet sich vom Vorstandsantrag dadurch, dass er, wenn er angenommen
würde – Herr Adam hat vorhin sowieso schon die Überweisung beantragt; das
müssten wir zuvor abstimmen –, die Gremien festlegen würden, sich über die
Erweiterung der Möglichkeit der Führung der Zusatzbezeichnung auf andere Fächer
keine Gedanken mehr zu machen. Er würde den Vorstand festlegen, dass es bei MKG
und HNO bleibt. Herr Lob, so wollten Sie es haben, so haben Sie es ja hier oben
auch begründet.
(Zuruf)
– Es heißt zum Schluss des Antrags:
Eine gewünschte Erweiterung der Zusatzweiterbildung um
den Begriff „Ästhetische Chirurgie“ sowie eine Öffnung für andere Gebiete und
Fachärzte wird in den Gremien der Bundesärztekammer diskutiert und ggf. dem
109. Deutschen Ärztetag vorgeschlagen.
Das ist nicht die Begründung, sondern noch Inhalt des Antrags.
Herr Lob hat den Antrag gestellt:
Die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ wird erweitert
in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“.
Die Zusatzweiterbildung „Plastische Chirurgie“ bleibt wie
bisher bestehen und ist auf HNO- und MKG-Gebiete beschränkt.
Es gibt den Überweisungsantrag von Herrn Adam. Möchte jemand
gegen diesen Überweisungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage
ich: Wer möchte diesen Antrag den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Ich
glaube, das Erste war die Mehrheit. Es war eindeutig die Mehrheit. Wer enthält
sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit kommen wir zum Vorstandsantrag V-1. Danach ist
die neue Bezeichnung in der (Muster-)Weiterbildungsordnung „Facharzt/Fachärztin
für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Das andere Thema wird nicht berührt.
Aber es bleibt ja durch die Überweisung der anderen Anträge auf der
Tagesordnung.
Auch hier gibt es den Antrag von Herrn Adam auf Rücküberweisung.
Er ist nun einmal vorhanden. Möchte jemand gegen den Antrag von Herrn Adam auf
Überweisung sprechen? – Bitte, Herr Lob. Wir machen das alles ganz korrekt, so
gut wie es menschenmöglich ist.
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