Dr. Mayer, Bayern: Herr Präsident! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Leitantrag des Vorstands. In erster
Linie habe ich mich aber zu Wort gemeldet, weil ich Ihnen vermitteln möchte,
wie ich mir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vorstellen könnte.
Wir haben gehört, dass wir mit einer 27 Jahre alten GOÄ zu
arbeiten haben. Wer von Ihnen arbeitet mit einem EKG-Gerät, das 27 Jahre alt
ist? Wenn Sie mit einem Kfz, das 27 Jahre alt ist, zum TÜV fahren, werden Sie
Ihre Probleme bekommen. Was Wunder also, wenn man mit dem Umgang mit dieser
Antiquität Schwierigkeiten hat, Fehlinterpretationen und in deren Folge
Rechtsstreitigkeiten entstehen? Es entwickelt sich dadurch ein zunehmendes
Misstrauen zwischen Ärzten und Privatversicherten. Diese marode GOÄ ist eine
weitere Tretmine in der Arzt-Patient-Beziehung. Vielleicht ist es von manchen
Politikern sogar so gewollt.
Wir müssen also, wie von Herrn Möhrle vorgetragen, eine Reform
der GOÄ an Haupt und Gliedern fordern, nicht in Details. Wir sollten heute also
nicht um Punktwerte und um Punkte feilschen, sondern meine Bitte ist, dass wir
in der Diskussion keine Kasuistiken vortragen und nicht darüber debattieren, ob
die eine Leistung in die GOÄ aufgenommen, eine andere herausgenommen werden
muss. Wir fordern sozusagen ein gebrauchsfähiges Handwerkszeug. Deshalb bitte
ich um breite Unterstützung des Vorstandsantrags.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Ich dachte schon, nachdem Sie aufgezählt haben, was alles alt ist und was
passieren kann, dass wir noch die Gefahr erleben, dass die Gebührenordnung
unter Denkmalschutz gestellt wird, wenn das so weitergeht.
Jetzt bitte Herr Zimmeck.
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