TOP VI: Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte – Modernisierung der GOÄ

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Mayer, Bayern:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Leitantrag des Vorstands. In erster Linie habe ich mich aber zu Wort gemeldet, weil ich Ihnen vermitteln möchte, wie ich mir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vorstellen könnte.

Wir haben gehört, dass wir mit einer 27 Jahre alten GOÄ zu arbeiten haben. Wer von Ihnen arbeitet mit einem EKG-Gerät, das 27 Jahre alt ist? Wenn Sie mit einem Kfz, das 27 Jahre alt ist, zum TÜV fahren, werden Sie Ihre Probleme bekommen. Was Wunder also, wenn man mit dem Umgang mit dieser Antiquität Schwierigkeiten hat, Fehlinterpretationen und in deren Folge Rechtsstreitigkeiten entstehen? Es entwickelt sich dadurch ein zunehmendes Misstrauen zwischen Ärzten und Privatversicherten. Diese marode GOÄ ist eine weitere Tretmine in der Arzt-Patient-Beziehung. Vielleicht ist es von manchen Politikern sogar so gewollt.

Wir müssen also, wie von Herrn Möhrle vorgetragen, eine Reform der GOÄ an Haupt und Gliedern fordern, nicht in Details. Wir sollten heute also nicht um Punktwerte und um Punkte feilschen, sondern meine Bitte ist, dass wir in der Diskussion keine Kasuistiken vortragen und nicht darüber debattieren, ob die eine Leistung in die GOÄ aufgenommen, eine andere herausgenommen werden muss. Wir fordern sozusagen ein gebrauchsfähiges Handwerkszeug. Deshalb bitte ich um breite Unterstützung des Vorstandsantrags.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Ich dachte schon, nachdem Sie aufgezählt haben, was alles alt ist und was passieren kann, dass wir noch die Gefahr erleben, dass die Gebührenordnung unter Denkmalschutz gestellt wird, wenn das so weitergeht.

Jetzt bitte Herr Zimmeck.

 

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