TOP VI: Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte – Modernisierung der GOÄ

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Vormittagssitzung

Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar dafür, dass eine so eindeutige Entscheidung für die Einzelleistung, für die GOÄ gefallen ist. Wir wissen ja, dass die Hauptargumentationslinie in der Politik, aber auch bei privaten Assekuranzen ist, dass Einzelleistungen den falschen Anreiz zur Leistungsvermehrung gäben. Insofern finde ich es sehr gut, dass es so klar definiert ist.

Dennoch habe ich ein paar Fragen. Herr Möhrle, Sie haben für mich zu unklar die ablaufbezogenen Leistungskomplexe behandelt. Bisher haben Komplexgebühren immer dazu geführt, dass Honorar verschwunden ist. Ich möchte genau wissen, was es damit auf sich hat. Die privaten Assekuranzen benutzen das eindeutig zur Honorarbegrenzung. Auch der EBM 2000plus ist ein Honorarbegrenzungsmechanismus, um Rationalisierungsgewinne abzuschöpfen. Das ist genau dieselbe Situation.

Ich möchte wissen, Herr Möhrle, inwieweit die Komplexe, die Sie definieren, betriebswirtschaftlich fundiert sind, und zwar auf der Ebene einer Liquiditätsberechnung und nicht einer einfachen Überschussrechnung. Das finde ich wichtig.

Wenn das kommt, was Sie angedeutet haben – EBM, ambulante Behandlung, Bürgerversicherung –, bedeutet das eine flächendeckende Insolvenz für viele Arztpraxen. Das wissen wir alle.

Deshalb bitte ich noch einmal darum, die Bürgerversicherung, die Pauschalprämie auf dem nächsten Ärztetag zu diskutieren. Daran möchte ich noch einmal erinnern.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Ruebsam-Simon. Jetzt bitte Herr Baumgärtner aus Baden-Württemberg.

 

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