Ruebsam-Simon, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar dafür, dass eine so eindeutige
Entscheidung für die Einzelleistung, für die GOÄ gefallen ist. Wir wissen ja,
dass die Hauptargumentationslinie in der Politik, aber auch bei privaten
Assekuranzen ist, dass Einzelleistungen den falschen Anreiz zur
Leistungsvermehrung gäben. Insofern finde ich es sehr gut, dass es so klar
definiert ist.
Dennoch habe ich ein paar Fragen. Herr Möhrle, Sie haben für
mich zu unklar die ablaufbezogenen Leistungskomplexe behandelt. Bisher haben
Komplexgebühren immer dazu geführt, dass Honorar verschwunden ist. Ich möchte
genau wissen, was es damit auf sich hat. Die privaten Assekuranzen benutzen das
eindeutig zur Honorarbegrenzung. Auch der EBM 2000plus ist ein Honorarbegrenzungsmechanismus,
um Rationalisierungsgewinne abzuschöpfen. Das ist genau dieselbe Situation.
Ich möchte wissen, Herr Möhrle, inwieweit die Komplexe, die
Sie definieren, betriebswirtschaftlich fundiert sind, und zwar auf der Ebene
einer Liquiditätsberechnung und nicht einer einfachen Überschussrechnung. Das
finde ich wichtig.
Wenn das kommt, was Sie angedeutet haben – EBM, ambulante
Behandlung, Bürgerversicherung –, bedeutet das eine flächendeckende Insolvenz
für viele Arztpraxen. Das wissen wir alle.
Deshalb bitte ich noch einmal darum, die Bürgerversicherung,
die Pauschalprämie auf dem nächsten Ärztetag zu diskutieren. Daran möchte ich
noch einmal erinnern.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Ruebsam-Simon. Jetzt bitte Herr Baumgärtner aus Baden-Württemberg.
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