Dr. Albers, Berlin: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir bitten Sie, dem Antrag VII-3 zuzustimmen. In
diesem Antrag geht es um den Einsatz von Operations- und Anästhesieassistenten
im OP. Das haben die anästhesiologischen Fachverbände bereits in ihrer
Münsteraner Erklärung zurückgewiesen. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf
die Weiterbildung. Es ist völlig klar: Es werden gegebenenfalls nur noch die
Fachärzte operieren und der junge auszubildende Arzt steht auf der Station und
erledigt dort in erster Linie die Dokumentationsarbeiten.
Als Operateur steht man bei einem unvorhergesehenen
Zwischenfall oder bei einem Notfall völlig allein. Man hat keinerlei Kontrolle
mehr. Diese Situation fällt unter das, was wir hier unter dem Stichwort
Fehlermanagement schon diskutiert haben.
Das geht natürlich alles. Man kann sich auch die Hose über den
Kopf anziehen. Die Frage ist nur, ob dies sinnvoll ist. Was medizinisch
sinnvoll ist, haben wir hier zu definieren. Das Definitionsmonopol hinsichtlich
dessen, was medizinisch sinnvoll ist, sollten wir uns auch nicht über die
Betriebswirtschaft wegnehmen lassen.
(Beifall)
Das erwarten die Kollegen vor Ort bei ihrer täglichen
Auseinandersetzung mit diesem Problem.
Betrachten Sie die Problematik bitte auch noch unter einem
ganz anderen Aspekt: unter Benchmarking-Aspekten. Diejenige Klinik, die
Operationsassistenten einsetzt, operiert billiger. Sie werden verglichen mit
diesen Kliniken, die billiger operieren. Damit wird eine Spirale des
Personalabbaus in Gang gesetzt. Bedenken Sie dies bitte, wenn Sie nachher über
unseren Antrag abstimmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Albers. Jetzt bitte Herr Pickerodt, ebenfalls aus Berlin.
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