TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Albers, Berlin:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bitten Sie, dem Antrag VII-3 zuzustimmen. In diesem Antrag geht es um den Einsatz von Operations- und Anästhesieassistenten im OP. Das haben die anästhesiologischen Fachverbände bereits in ihrer Münsteraner Erklärung zurückgewiesen. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Weiterbildung. Es ist völlig klar: Es werden gegebenenfalls nur noch die Fachärzte operieren und der junge auszubildende Arzt steht auf der Station und erledigt dort in erster Linie die Dokumentationsarbeiten.

Als Operateur steht man bei einem unvorhergesehenen Zwischenfall oder bei einem Notfall völlig allein. Man hat keinerlei Kontrolle mehr. Diese Situation fällt unter das, was wir hier unter dem Stichwort Fehlermanagement schon diskutiert haben.

Das geht natürlich alles. Man kann sich auch die Hose über den Kopf anziehen. Die Frage ist nur, ob dies sinnvoll ist. Was medizinisch sinnvoll ist, haben wir hier zu definieren. Das Definitionsmonopol hinsichtlich dessen, was medizinisch sinnvoll ist, sollten wir uns auch nicht über die Betriebswirtschaft wegnehmen lassen.

(Beifall)

Das erwarten die Kollegen vor Ort bei ihrer täglichen Auseinandersetzung mit diesem Problem.

Betrachten Sie die Problematik bitte auch noch unter einem ganz anderen Aspekt: unter Benchmarking-Aspekten. Diejenige Klinik, die Operationsassistenten einsetzt, operiert billiger. Sie werden verglichen mit diesen Kliniken, die billiger operieren. Damit wird eine Spirale des Personalabbaus in Gang gesetzt. Bedenken Sie dies bitte, wenn Sie nachher über unseren Antrag abstimmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Albers. Jetzt bitte Herr Pickerodt, ebenfalls aus Berlin.

 

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