Dr. Pickerodt, Berlin: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Hier könnte der Eindruck entstehen, als hätte Berlin
besonders viel mit Fehlern zu tun. Ich bin Herrn Crusius dankbar dafür, dass er
uns die Zahlen der Schlichtungsstelle dargestellt hat. Wenn wir das
hochrechnen, sieht es tatsächlich so aus, als hätte die norddeutsche
Schlichtungsstelle mit 40 Prozent der Ereignisse einen überproportional großen
Anteil bei den Problemen. Aber nicht 40 Prozent der Ärzte siedeln in Hannover.
Hier müssen wir darüber nachdenken, wie solche Zahlen zustande kommen.
Ein anderes Problem im Zusammenhang mit den
Schlichtungsstellen ist folgendes: Wir haben zwar Zahlen vorliegen, aber wir
wissen nicht, was oberhalb des Bruchstrichs steht, wir wissen auch nicht, was
unterhalb des Bruchstrichs steht. Beispielsweise werden in der Anästhesie soundsoviele
Fälle von intraoperativer Wachheit gemeldet, aber wir haben keinerlei Ahnung,
wie viele Fälle es insgesamt sind. Nur ein kleiner Teil wird gemeldet. Wir
wissen auch nicht, wie viele Fälle unter dem Bruchstrich stehen.
Alle diese Untersuchungen sind hochinteressant, aber sie
dokumentieren eigentlich nur das Defizit, unter dem wir leiden. Deswegen bin
ich dem Vorstand sehr dankbar dafür, dass er dieses Thema auf die heutige
Tagesordnung gesetzt hat. Das interpretiere ich so, dass auch der Vorstand der
Bundesärztekammer ein Defizit hinsichtlich der Erkenntnis sieht, die wir in
diesem Lande haben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir nachholen, was
beispielsweise in England mit der vertraulichen Untersuchung von perioperativen
Todesfällen seit vielen Jahren geleistet wird.
Zu den zwei Anträgen, die aus Berlin vorliegen, folgende
Anmerkungen. Herr Kollege Albers hat eben auf die fachübergreifenden Bereitschaftsdienste
hingewiesen. Das Problem ist ein ökonomisches und auch ein medizinisches. Ich
denke – darüber sollte der Vorstand der Bundesärztekammer nachdenken –, es ist
auch ein berufsrechtliches Problem. Es kann nicht angehen, dass ein Internist,
ein Facharzt für Innere Medizin beauftragt wird, regelmäßig Patienten aus der
Neurologie zu behandeln, weil kein diensthabender Neurologe in der Klinik
anwesend ist.
(Beifall)
Das ist berufsrechtlich untragbar. Die Bundesärztekammer würde
allen Beteiligten sehr helfen, wenn sie dieses den Krankenhausbetreibern
deutlich machen würde.
Zum Antrag VII-3 kann ich namens der Antragsteller sagen, dass
wir Sie bitten, das Wort „Begründung“ zu streichen, damit auch der letzte
Absatz Gegenstand des Antrags ist.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Pickerodt. Als nächster Redner bitte Herr Lindhorst aus Hessen.
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