TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Schüller, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen steht ein gemeiner Hausarzt. Ich bin genauso wie der Klinikarzt Akademiker. Ich traue mir schon zu, dass ich mit dem, was mir die Pharmareferenten erzählen, umgehen kann, auch mit dem, was an Werbung in den Zeitungen steht, die wir erhalten. Wenn wir uns das nicht mehr zutrauen, sollten wir unseren Beruf aufgeben.

(Beifall)

Herr Professor Schrappe, auf Ihrer vorletzten Folie tauchte ein Arbeitsgremium auf, das bei der Bundesärztekammer angesiedelt ist. Dabei ist mir aufgefallen, dass alle Professoren Kliniker sind. Ist das so geplant, dass es ausschließlich für die Klinik gilt? Ich habe nur zwei Personen gesehen, die bei der AOK die Patientenvertreter waren. Oder sind hier niedergelassene Ärzte mit dabei? Das sieht möglicherweise in der ambulanten Medizin ganz anders aus. Es ist dort, ehrlich gesagt, viel schwieriger, wie ich glaube. Durch das Fehlermanagement in einer Klinik, wo man in einer ganzen Gruppe zusammenarbeitet und Fehlermanagement auch dadurch betreibt, dass man Dienstbesprechungen, Abteilungsbesprechungen, Röntgenbesprechungen durchführt, hat man sehr viel vom Fehlermanagement mitbekommen.

Ich bin damals als Einzelkämpfer in die Praxis gekommen. Das konnte ich mir damals sehr schwer vorstellen. Es müssten bestimmte Mechanismen funktionieren, damit es zum Erfolg führt.

Ist das ein Gebiet, bei dem man sagen kann, im ambulanten Bereich erledigen das die KV oder die Berufsverbände, oder macht das die Ärztekammer für alle? Das möchte ich gern wissen.

Ich möchte Herrn Professor Haupt unterstützen: Wir brauchen in Deutschland mehr Obduktionen. Es wird viel zu selten obduziert. In Österreich beispielsweise erfolgt eine gute Rückkopplung zu den letztbehandelnden Ärztinnen und Ärzten. Von dort kann man eine Menge lernen. Es ist schade, dass wir heute so weitgehend auf diese Möglichkeit verzichten.

Der Antrag VII-2 betrifft die fachübergreifenden Dienste im Krankenhaus. Dagegen habe ich mich auch gewehrt, als ich in Bayern in einem Kreiskrankenhaus gearbeitet habe. Wenn das gegen unsere Berufsordnung verstieße, bekämen wir Probleme im ambulanten Bereich. Dort ist immer ein Arzt bzw. eine Ärztin für eine ganze Region zuständig. Die müssen alles angehen, was kommt.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Im Zusammenhang mit einer Notfallambulanz würde ich mir wünschen, dass im Krankenhaus nur fachspezifische Dienste vorhanden sind.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Schüller. Jetzt bitte Herr Peters aus Rheinland-Pfalz.

 

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