TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Peters, Rheinland-Pfalz:
Verehrter Herr Präsident Hoppe! Verehrte Delegierte! Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen anderen Aspekt lenken. Als Kinderarzt behandele ich Kinder, die gerichtlich anerkannte Kunstfehler aufweisen. Mir berichten die Familien häufig mit Verbitterung, dass von den behandelnden Ärzten nie ein Wort des Bedauerns ausgesprochen wurde. Das habe ich immer wieder auch bei anderen Gelegenheiten gehört.

Ich glaube, wir müssen auch für diese 4 bis 5 Prozent unerwünschte Ereignisse eine Kultur aufweisen, dass wir unser Bedauern den Angehörigen gegenüber aussprechen.

Ich habe einen entsprechenden Antrag vorbereitet. Wir müssen nicht aus Angst vor Versicherungen diese Art von Kommunikation dem Patienten vorenthalten. Es muss möglich sein, dass wir uns ohne Angst vor dem Gericht entschuldigen können.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön, Herr Peters. Als nächster Redner bitte Herr Windhorst aus Westfalen-Lippe.

 

© 2005, Bundesärztekammer.