Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Verehrter Herr
Präsident Hoppe! Verehrte Delegierte! Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen
anderen Aspekt lenken. Als Kinderarzt behandele ich Kinder, die gerichtlich
anerkannte Kunstfehler aufweisen. Mir berichten die Familien häufig mit
Verbitterung, dass von den behandelnden Ärzten nie ein Wort des Bedauerns
ausgesprochen wurde. Das habe ich immer wieder auch bei anderen Gelegenheiten
gehört.
Ich glaube, wir müssen auch für diese 4 bis 5 Prozent
unerwünschte Ereignisse eine Kultur aufweisen, dass wir unser Bedauern den
Angehörigen gegenüber aussprechen.
Ich habe einen entsprechenden Antrag vorbereitet. Wir müssen
nicht aus Angst vor Versicherungen diese Art von Kommunikation dem Patienten
vorenthalten. Es muss möglich sein, dass wir uns ohne Angst vor dem Gericht
entschuldigen können.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Peters. Als nächster Redner bitte Herr Windhorst aus Westfalen-Lippe.
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