Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen
VII-1 und VII-3. Man sollte Fehler nicht zweimal begehen. Das, was wir lernen
können, ist sicherlich epochal. Man muss sich darum kümmern, dass die
Kommunikation in entsprechender Weise erfolgt.
Wir sprechen von der Patientensicherheit. Da müssen wir auch
die ärztliche Sicherheit mit einbeziehen. Es muss für alle Ärzte eine Zugangsmöglichkeit
geben; das ist völlig klar. Aber sie muss geschützt sein oder die Daten müssen
so anonymisiert sein, dass man keine Rückschlüsse ziehen kann, an denen die
Kassen vielleicht ein großes Interesse haben, um mit ihrem Eifer, Case Management
zu betreiben, Krankenhäuser herauszusortieren und abzuqualifizieren. Jede
Fehlermanagementeingabe ist individuell und erklärungs- bzw. interpretationspflichtig.
Insofern ist es wichtig, dass wir die Zugangssysteme
anonymisieren oder mit einem Passwort versehen. Nicht nur die
Patientensicherheit ist wichtig, sondern auch die Arztsicherheit bzw. die
Arbeitsplatzsicherheit.
Der Antrag VII-3 bedeutet für mich eine ganz neue Ära. OTA und
AOTA sind die Möglichkeiten, im OP auf Assistenzpersonal zurückzugreifen. Wir
haben eine Arzthelferin, die Haken hält. Das geht, ist aber anachronistisch,
weil so ein Platz besetzt ist, auf dem ansonsten Kollegen die Möglichkeit
hätten, nahe an ein Operationsgebiet heranzukommen.
Das Wundmanagement wird aus der ärztlichen Ebene ausgelagert,
weil man meint, man habe keine Zeit mehr. Es ist aber für Chirurgen wichtig,
Wunden zu beobachten, um Sekundärheilungen begutachten zu können und
nachzuhaken, warum eine bestimmte Entwicklung eingetreten ist.
(Beifall)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Herzecho werden auf das
Pflegepersonal übertragen. An herzchirurgischen Abteilungen erfolgt die
endoskopische Venenentnahme für Bypassoperationen von Schwestern und Pflegern
unter ärztlicher Aufsicht. Das kann doch nicht sein! Das sind ärztliche
Tätigkeiten, die in der Hand der Ärzte bleiben müssen. Sie dürfen weder an eine
akademisierte Pflege noch an sonstige Personen übertragen werden. Das ist
etwas, was nicht nur die Preise drückt, sondern demnächst auch die Arztzahlen
in den einzelnen Abteilungen sinken lässt, insbesondere in den operativen
Abteilungen. Nicht ärztliches Personal hat keine Patientennähe im
Interventionsbereich.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Windhorst. Ich glaube, die Juristen werden uns bestätigen, dass es auch um
Tätigkeiten geht, die, wie es heißt, unter Arztvorbehalt stehen, die also nur
von Ärzten ausgeführt werden dürfen. Ich denke an operative Eingriffe wie die
Venenentnahme. Das sollten wir hier öffentlich herausstellen. Wer es anders
macht, muss sich natürlich darauf einstellen, dass es Ärger gibt, wenn etwas
passiert. Dann muss man sich warm anziehen. Das sollten wir hier ganz offen
sagen und damit verstärken, was Herr Windhorst gerade gesagt hat. Noch einmal
vielen Dank dafür.
(Beifall)
Jetzt bitte Frau Dr. Bunte aus Westfalen-Lippe.
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