TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen VII-1 und VII-3. Man sollte Fehler nicht zweimal begehen. Das, was wir lernen können, ist sicherlich epochal. Man muss sich darum kümmern, dass die Kommunikation in entsprechender Weise erfolgt.

Wir sprechen von der Patientensicherheit. Da müssen wir auch die ärztliche Sicherheit mit einbeziehen. Es muss für alle Ärzte eine Zugangsmöglichkeit geben; das ist völlig klar. Aber sie muss geschützt sein oder die Daten müssen so anonymisiert sein, dass man keine Rückschlüsse ziehen kann, an denen die Kassen vielleicht ein großes Interesse haben, um mit ihrem Eifer, Case Management zu betreiben, Krankenhäuser herauszusortieren und abzuqualifizieren. Jede Fehlermanagementeingabe ist individuell und erklärungs- bzw. interpretationspflichtig.

Insofern ist es wichtig, dass wir die Zugangssysteme anonymisieren oder mit einem Passwort versehen. Nicht nur die Patientensicherheit ist wichtig, sondern auch die Arztsicherheit bzw. die Arbeitsplatzsicherheit.

Der Antrag VII-3 bedeutet für mich eine ganz neue Ära. OTA und AOTA sind die Möglichkeiten, im OP auf Assistenzpersonal zurückzugreifen. Wir haben eine Arzthelferin, die Haken hält. Das geht, ist aber anachronistisch, weil so ein Platz besetzt ist, auf dem ansonsten Kollegen die Möglichkeit hätten, nahe an ein Operationsgebiet heranzukommen.

Das Wundmanagement wird aus der ärztlichen Ebene ausgelagert, weil man meint, man habe keine Zeit mehr. Es ist aber für Chirurgen wichtig, Wunden zu beobachten, um Sekundärheilungen begutachten zu können und nachzuhaken, warum eine bestimmte Entwicklung eingetreten ist.

(Beifall)

Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Herzecho werden auf das Pflegepersonal übertragen. An herzchirurgischen Abteilungen erfolgt die endoskopische Venenentnahme für Bypassoperationen von Schwestern und Pflegern unter ärztlicher Aufsicht. Das kann doch nicht sein! Das sind ärztliche Tätigkeiten, die in der Hand der Ärzte bleiben müssen. Sie dürfen weder an eine akademisierte Pflege noch an sonstige Personen übertragen werden. Das ist etwas, was nicht nur die Preise drückt, sondern demnächst auch die Arztzahlen in den einzelnen Abteilungen sinken lässt, insbesondere in den operativen Abteilungen. Nicht ärztliches Personal hat keine Patientennähe im Interventionsbereich.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön, Herr Windhorst. Ich glaube, die Juristen werden uns bestätigen, dass es auch um Tätigkeiten geht, die, wie es heißt, unter Arztvorbehalt stehen, die also nur von Ärzten ausgeführt werden dürfen. Ich denke an operative Eingriffe wie die Venenentnahme. Das sollten wir hier öffentlich herausstellen. Wer es anders macht, muss sich natürlich da­rauf einstellen, dass es Ärger gibt, wenn etwas passiert. Dann muss man sich warm anziehen. Das sollten wir hier ganz offen sagen und damit verstärken, was Herr Windhorst gerade gesagt hat. Noch einmal vielen Dank dafür.

(Beifall)

Jetzt bitte Frau Dr. Bunte aus Westfalen-Lippe.

 

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