Prof. Dr. Flenker, Referent:
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Jörg! Meine sehr verehrten
Damen! Meine sehr geehrten Herren! In einem Zeitraum von weniger
als zwei Jahren ist die Telematik in der Medizin zu einem Thema
geworden, über das fast wöchentlich im Zusammenhang mit der geplanten
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der allgemeinen
Presse berichtet wird und das in der öffentlichen Diskussion breiten
Raum einnimmt. Lassen Sie mich, bevor ich Ihnen über die Aktivitäten
der Bundesärztekammer in diesem Tätigkeitsfeld im vergangenen Jahr
berichte, zunächst versuchen, Ihnen eine Beschreibung des Phänomens
zu geben, mit dem wir es hier überhaupt zu tun haben.
Der Begriff „Telematik“ bezeichnet als Kunstwort die Verbindung
der Telekommunikation mit der Informatik. Der Begriff ist nicht
neu und bezieht sich auch nicht nur auf das Gesundheitswesen. Andere benutzen
Begriffe wie „e-Health“ oder auch „Telemedizin“, die aber eigentlich ein
Teilgebiet der Telematik im Gesundheitswesen sind. Letztlich beschreiben all
diese Begriffe das, was wir in vielen Bereichen der Industrie, des Handels, der
Wissenschaft, der Forschung und mit der inzwischen längst vollzogenen
Verbreitung des Internets beobachten und miterleben: die lokale Nutzung von
Computern und der großen Vorteile der digitalen Informationsverarbeitung in
Verbindung mit der Möglichkeit, die einmal erzeugten Informationen nicht nur
selbst zu nutzen, sondern sie mit hoher Geschwindigkeit und zu geringen Kosten
mit anderen auszutauschen, sie ihnen entweder zur Verfügung zu stellen oder sie
von anderen zu beziehen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die allermeisten von uns
nutzen diese Technologien bereits täglich und dies auch nicht erst seit wenigen
Tagen. In Praxen und Kliniken stehen Computer und auch andere digital
arbeitende Geräte, die uns die Arbeit oft erleichtern und die wir heute
sicherlich nicht mehr missen möchten, sei es zur Erstellung von Arztbriefen und
Befunden, zur Verwaltung von Patientendaten oder auch zum Zweck der Abrechnung.
Viele von uns sind auch längst „online“, wie es neudeutsch
heißt, zumindest mit ihrer Bank. Wer wissenschaftlich arbeitet, weiß, dass das
Internet ihm nicht nur die Möglichkeit bietet, mit Fachkollegen weltweit per
E-Mail zu kommunizieren, er schätzt auch die Möglichkeit, über das Internet
Zugriff auf aktuelle Forschungsergebnisse zu nehmen.
Wenige von uns nutzen jedoch bisher – von Ausnahmen wie dem
Labordatenaustausch einmal abgesehen – die neuen Kommunikationstechnologien, um
auch Patientendaten auszutauschen. Zu groß ist trotz der vorhandenen Technologien
und der sich bietenden Vorteile das Risiko, die uns vom Patienten anvertrauten
Daten beim Versand über das Internet dritten nicht befugten Personen zu
offenbaren und so die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wäre die heute überall
verfügbare Internettechnologie so sicher, wie wir es als Ärzte für den
Austausch hochsensibler Informationen, hochsensibler Patientendaten fordern
müssen, hätte sie auch in Arztpraxen und Krankenhäuser längst Einzug gehalten.
Der elektronische Arztbrief hätte das Papier längst verdrängt, die Ärzteschaft
würde das große Potenzial, das sich durch die neuen Technologien bietet, viel
stärker ausschöpfen können, als uns das bislang möglich ist.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden mit § 291 a im SGB V
erstmals gesetzliche Grundlagen für die Einführung der Telematik im deutschen Gesundheitswesen
geschaffen: Mit Beginn des Jahres 2006 soll für alle Versicherten schrittweise
die elektronische Gesundheitskarte und als mit ihr verbundene erste Anwendung
auch das elektronische Rezept eingeführt werden. Ihm sollen weitere Anwendungen
mit erkennbarem medizinischen Nutzen wie ein elektronischer Notfallausweis,
Anwendungen zur Verbesserung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie, der
elektronische Arztbrief und schließlich auch eine elektronische,
einrichtungsübergreifende Patientenakte eingeführt werden.
Zu den hohen Anforderungen an die Sicherheit des Systems
gehört neben der Vorschrift, dass medizinische Daten nur mit Zustimmung des
Patienten und bei Vorhandensein seiner elektronischen Gesundheitskarte gelesen
oder geschrieben werden können, auch die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene
Anwesenheit eines elektronischen Heilberufs- bzw. Arztausweises, der den
Zugriff auf die Daten überhaupt erst ermöglicht, der sozusagen den Schlüssel
für die Welt der Telematik darstellt.
Vom Gesetz klar geregelt ist auch, dass nicht die
Gesundheitskarte und der Arztausweis allein eingeführt werden können. Es bedarf
vielmehr des Aufbaus einer umfassenden und vor allem sicheren Telematik-Infrastruktur
für das Gesundheitswesen.
Schließlich regelt der schon angesprochene § 291 a des SGB V
auch, dass alle zu erledigenden Aufgaben von den Organisationen der gemeinsamen
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu lösen sind und dass natürlich auch die
Bundesärztekammer an den Vereinbarungen zu beteiligen ist.
Der Vorstand der Bundesärztekammer befasste sich im Jahr 2004
in nahezu jeder seiner Sitzungen mit den Themen elektronische Gesundheitskarte
und elektronischer Arztausweis. Ziel war und ist es, überhaupt sicherzustellen,
dass in eine der umfassendsten Veränderungen, die das Gesundheitswesen nach
meiner Auffassung in den nächsten Jahren erleben wird, die das Gesundheitswesen
wesentlich verändern werden, ärztlicher Sachverstand eingebracht werden kann
und dass ärztliche Interessen wirksam und langfristig durchgesetzt werden.
Die Arbeiten waren geprägt durch einen erheblichen Zeitdruck,
den der Gesetzgeber aufgebaut hat, und die anfänglich im Gesetz nicht geregelte
Finanzierung des Gesamtprojekts. Vertreter der Bundesärztekammer – hier ist sicherlich
besonders Herr Stachwitz zu nennen – und Vertreter von Landesärztekammern waren
regelmäßig und intensiv mit der Arbeit in den verschiedenen Gremien befasst und
darum bemüht, den Einfluss der ärztlichen Selbstverwaltung zu sichern und auch
bei der Schaffung der technischen Lösungen auf den Schutz vor allem der
Vertraulichkeit der Arzt-Patient-Beziehung auch unter den Bedingungen der Telematik
nachhaltig zu drängen. Durch die Mitarbeit der Bundesärztekammer in
verschiedenen vom Bundesgesundheitsministerium gebildeten Facharbeitsgruppen
konnte unter Mitwirkung des Ausschusses Notfall-/Katastrophenmedizin und
Sanitätswesen der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft erreicht werden, dass wichtige inhaltliche Forderungen
der Ärzte nicht nur berücksichtigt wurden, sondern darüber hinaus jetzt auch
Gesetzeskraft erlangen werden.
Auf der Grundlage eines von der Bundesärztekammer beauftragten
und unter Mitwirkung aller Ärztekammern erstellten Planungsgutachtens zur
zukünftigen Herausgabe des elektronischen Arztausweises durch die Ärztekammern
beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer im Juni und im August 2004 die
zukünftige gemeinsame Herausgabe eines bundesweit einheitlichen elektronischen
Arztausweises durch alle Ärztekammern. Der Vorstand kam zu dem Beschluss, dass
langfristig
in der Arbeits- und Vorstellungswelt zukünftiger Ärztegenerationen
der Einsatz vernetzter elektronischer Patientenakten und die elektronische
Kommunikation von Patientendaten vollkommen selbstverständlich sein
wird und dass die Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung in diesen
Prozessen dadurch gestärkt werden muss, dass die Ärztekammern selbst
Garant des entscheidenden Zugangswerkzeugs in der
elektronischen Arbeitsumgebung, nämlich des elektronischen Arztausweises
sind.
Das vom Vorstand der Bundesärztekammer im vorigen Jahr
ebenfalls beschlossene Projektbüro Elektronischer Arztausweis, das die Ausgabe
des elektronischen Arztausweises als Projekt planen und durchführen und die
Landesärztekammern bei ihren Aufgaben unterstützen soll, hat inzwischen seine
Tätigkeit aufgenommen. Die von der Bundesärztekammer erarbeiteten Konzepte zur
Ausgabe des elektronischen Arztausweises befinden sich jetzt in der Abstimmung
mit den Landesärztekammern, um fristgerecht die Ausstattung der Ärzte mit ihrem
„Schlüssel“ zur Gesundheitstelematik zu ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist sehr wohl bewusst,
dass viele von Ihnen die Einführung elektronischer Informations- und
Kommunikationstechnologien noch mit Skepsis betrachten. Dabei sind die Sorgen
nicht nur auf die Gefahr für den Schutz der uns als Treuhänder anvertrauten
Daten unserer Patienten gerichtet. Die Befürchtungen einiger Kolleginnen und
Kollegen richten sich auch auf die Schwierigkeiten bei der Einführung neuer
Arbeitsweisen, Störungen des Praxisalltags durch noch mehr – anstelle von
weniger – Administration und nicht zuletzt auch auf möglicherweise drohende
finanzielle Belastungen.
Aber gerade weil wir wissen, dass die Technik und damit auch
die Telematik weder gut noch schlecht ist, sondern dass es darauf ankommt, sie
richtig einzusetzen und sie zu gestalten, gibt es keine Alternative dazu, sich
als Ärzteschaft in diesem neuen Feld aktiv einzubringen, um die großen Chancen
zum Wohl unserer Patienten zu nutzen und auch um zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Ärzte beizutragen. Wir haben ja in den vergangenen Tagen
zu Recht sehr nachhaltig die schlechten und schwierigen Arbeitsbedingungen der
Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis beklagt. Hier könnte die Telematik
dazu beitragen, diese Situation ein wenig zu verbessern.
Umfragen zufolge spricht sich derzeit eine große Mehrheit der
Bevölkerung für die elektronische Gesundheitskarte und die mit ihr verbundenen
Anwendungen aus. Auch wenn ich mir sicher bin, dass viele der Befragten
vermutlich gar nicht ahnen, dass mit einer elektronischen Gesundheitskarte auch
Gefahren für den Datenschutz verbunden sein können, so spüren sie offenbar
gleichwohl, dass der Einsatz einer elektronischen Gesundheitskarte auch eine
große Chance sein kann. Sie spüren, dass ein besser vernetztes Gesundheitswesen
ihnen dabei helfen kann, nicht der einzige Informationsübermittler zwischen
mehreren sie behandelnden Ärzten zu sein. Wir alle wissen, dass Patienten sich
manchmal überfordert fühlen, wenn sie uns schildern sollen, welche diagnostischen
und therapeutischen Maßnahmen von anderen Ärzten durchgeführt wurden und welche
Ergebnisse diese Maßnahmen bewirkt haben.
Damit hier keine Missverständnisse auftreten: Die sorgfältige
Anamnese, das vertrauensvolle Gespräch und die gründliche körperliche
Untersuchung sind und bleiben die wichtigsten Grundlagen unseres ärztlichen Tuns.
Sie dienen ja nicht nur der Informationsbeschaffung, sie schaffen auch die
Basis für das gemeinsame Bündnis von Arzt und Patient.
Wir alle wissen aber auch, dass von Kollegen bereits erhobene
Befunde, ihre Krankenberichte und ihre Therapieempfehlungen für uns eine große
Hilfe darstellen können – wenn sie uns denn vorliegen, was leider allzu oft
nicht der Fall ist, insbesondere dann nicht, wenn wir mit Patienten
konfrontiert sind, die als mobile Bürger oder als Patienten mit komplexen
Krankheitsbildern darauf angewiesen sind, verschiedene Kollegen und
Einrichtungen des Gesundheitswesens zu konsultieren. In diesem Fall verwenden
wir häufig sehr viel wertvolle Zeit darauf, diese bereits vorliegenden
Informationen zunächst einmal zu beschaffen, um sie dann entsprechend bewerten
zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier verstehen Sie mich
bitte nicht falsch: So wichtig das Gespräch zwischen Arzt und Patient ist, so
wichtig ist auch das direkte Gespräch zwischen den behandelnden Ärzten, das Konsil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser hilfreichen
Möglichkeiten gilt es jedoch im Auge zu behalten, dass es unabdingbare
Voraussetzungen für eine im Sinne der Patienten und der Ärzte erfolgreiche
Einführung und Nutzung der Telematik gibt und geben muss. Der Vorstand der
Bundesärztekammer hat diese Voraussetzungen in dem Ihnen vorliegenden Antrag in
Form von Forderungen dargelegt:
Erstens. Für die Ärztinnen und Ärzte ist ein rechtlich,
organisatorisch und technologisch vertrauenswürdiger Rahmen zur Nutzung von Telematik
zu schaffen. Ärzte, die Telematik einsetzen, müssen sichergehen können, dass
sie bei korrekter Anwendung nicht Gefahr laufen, gegen die ärztliche Schweigepflicht
zu verstoßen. Auch der Datenschutz der Ärzte ist im Rahmen der Einführung von Telematik
umfassend zu berücksichtigen und wirksam abzusichern.
Zweitens. Dem Anspruch von Patienten und Versicherten, sich
vertrauensvoll dem Arzt offenbaren zu können, muss auch unter den zukünftigen
Bedingungen von Telematik uneingeschränkt Rechnung getragen werden. Der Patient
muss jederzeit in der Lage sein, sich einen Überblick zu verschaffen und –
gegebenenfalls nach Beratung mit einem Arzt seines Vertrauens – zu entscheiden,
welche Daten welchen dritten Personen zugänglich sind oder zugänglich sein
sollen. Die Nutzung von Telematik im Gesundheitswesen ist – das scheint mir
ganz wichtig zu sein – am individuellen Bedarf des Patienten nach Versorgung
und nicht am Wunsch nach uneingeschränkter Ökonomisierung der Versorgung
auszurichten. Schließlich muss für Patienten, die der elektronischen Gesundheitskarte
zunächst ablehnend gegenüberstehen, eine Regelung geschaffen werden, die sie
nicht ausgrenzt oder ihnen gar den Zugang zu medizinischer Versorgung
erschwert.
Drittens. Die Telematik muss so gestaltet werden, dass sie für
Patienten und Ärzte durchschaubar und leicht verständlich zu handhaben ist, sie
muss den Schutz sensibler Daten aktiv unterstützen und sie darf in keinem Fall
die Patientensicherheit gefährden. Es muss technisch und organisatorisch
sichergestellt werden, dass Patienten mit einem Arzt ihres Vertrauens die
Wiederherstellung ihrer Behandlungsdaten auch nach Defekt oder Verlust der
elektronischen Gesundheitskarte zuverlässig erreichen können.
Viertens. Die erheblichen finanziellen und organisatorischen
Aufwendungen der Ärzte und Leistungsträger für die Einführung von Telematik,
die in erster Linie zur Qualitätssicherung für den Patienten beiträgt und zu
Kosteneinsparungen für die Krankenversicherungen führt, sind entsprechend der
starken Asymmetrie von Kosten und Nutzen den Ärzten und
Versorgungseinrichtungen angemessen zu vergüten.
Fünftens. Die Einführung von Telematik muss – ausgehend von
einer Erhebung des heutigen Status quo – langfristig und umfassend mit den
Methoden der ärztlichen Versorgungsforschung auch wissenschaftlich begleitet
und im Hinblick auf den erwarteten Nutzen kontinuierlich evaluiert und
erforderlichenfalls auf der Grundlage der Forschungsergebnisse angepasst
werden. Hier haben wir schon ein wichtiges Thema, bei dem die
Versorgungsforschung zum praktischen Einsatz kommen kann.
Sechstens. Die in vielen Bereichen unrealistische Zeitplanung
muss angepasst werden, da die Schaffung einer sicheren und vertrauenswürdigen Telematik-Infrastruktur
angemessene Test-, Lern- und Einführungsphasen erfordert. Es muss die
Möglichkeit bestehen, aufgrund der Erkenntnisse aus Tests auch noch einmal
zurückzugehen und andere Wege zu erproben.
Aber, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, bei allen
Befürchtungen, bei allen unseren berechtigten Forderungen liegen in der Telematik
riesige Chancen für unsere Patienten, liegen große Chancen für uns Ärzte, etwa
im Bereich der Arzneimitteltherapie. Hier ergeben sich durch eine sinnvoll
gestaltete und umfassende Dokumentation der von verschiedenen Ärzten
verordneten und der im Zuge der Selbstmedikation vom Patienten selbst
eingenommenen Arzneimittel ganz neue Möglichkeiten, potenzielle
Wechselwirkungen auszuschließen, notwendige Dosisanpassungen zu erkennen und
damit unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu vermeiden. Sie werden sich
vielleicht erinnern: Die Kollegen Müller-Oerlinghausen und Grandt haben zu
diesem Thema erst vor wenigen Wochen im „Deutschen Ärzteblatt“ publiziert.
Bei medizinischen Notfällen bietet die elektronische
Gesundheitskarte die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Erstversorgung
bereits sehr früh ein besseres, ein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand des
Patienten und möglicherweise bestehender besonderer Risiken zu machen. Auch
hier besteht die Möglichkeit, Informationen über eine bestehende
Pharmakotherapie zu erhalten.
Durch die Einführung des elektronischen Arztausweises und
eines sicheren Kommunikationsnetzes im Gesundheitswesen bietet sich für
Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Befunde und Arztbriefe elektronisch sicher
verschlüsselt via E-Mail auszutauschen. Durch Vereinheitlichung der technischen
Infrastruktur ergeben sich neue Chancen für die Zusammenarbeit zwischen
verschiedenen Berufsgruppen, zwischen verschiedenen Sektoren des
Gesundheitswesens. Ich glaube, eine sichere und funktionsfähige Telematik-Infrastruktur
ist eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung integrierter
Versorgungskonzepte.
Die Telematik schafft schließlich auch die Grundlage, Ärzte
von administrativen Aufgaben zu entlasten, die durch die Forderung nach
Mehrfachdokumentationen entstehen. Zukünftig bietet sich beispielsweise die
Möglichkeit, Daten für die eigene Dokumentation, für ein Krebsregister, zum
Zweck der Qualitätssicherung und für eine klinische Studie nur einmal zu
erfassen und dann für verschiedene Zwecke zu nutzen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen, meine sehr verehrten
Kollegen, die Einführung von Informations- und vor allem
Kommunikationstechnologien in der Medizin wird sich nicht an einem Tag und auch
nicht in einem Jahr, im Jahre 2006, wie von der Gesundheitsministerin
gewünscht, vollziehen. Ich glaube vielmehr, dass wir erst am Anfang einer
Entwicklung stehen, die große, sehr große Möglichkeiten eröffnet und deren
vielfältiges positives Potenzial wir heute noch gar nicht in all seinen
Facetten erkennen. Möglichkeiten bestehen für eine verbesserte Versorgung und
für die Entlastung der Ärzte von häufig unproduktiven Tätigkeiten bei der
Zusammenführung von Informationen über unsere und für unsere Patienten.
Der Wunsch, diese großen Chancen zu nutzen, macht es
erforderlich, jetzt und in den nächsten Jahren die Grundlagen für eine
schnellere und einfachere Kommunikation im Gesundheitswesen zu legen. Das Legen
dieser Grundlagen wird natürlich auch mit Anstrengungen und Unsicherheiten
verbunden sein und die Durchsetzung und Beachtung unserer im Vorstandsantrag
aufgelisteten berechtigten Forderungen wird die Bedingung für unsere Mitwirkung
an diesem Projekt sein. Ärztinnen und Ärzte sollten als wesentliche
Leistungsträger in unserem Gesundheitswesen nicht davor zurückschrecken, diese
Entwicklung aktiv anzugehen und sie aktiv zum Wohle unserer Patienten
mitzugestalten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Ingo Flenker, für diese subtile Darstellung der politischen und technischen
Bedeutung und auch der Auswirkungen auf unseren Beruf, was dieses Thema angeht.
Bevor wir in die Diskussion eintreten, nenne ich die Nummern
der Anträge, die zu dieser Thematik eingebracht worden sind, damit Sie sie
heraussuchen können. Es handelt sich um die Anträge VIII-1 und 1 a, 89, 13, 30,
31, 31 a und 85.
(Zuruf: Der Antrag 89 fehlt noch!)
– Diesen Antrag bekommen Sie noch. Er liegt bisher hier nur
handschriftlich vor. Der Antrag stammt von Herrn Flenker selber. Er ist
praktisch eine Ergänzung zum Antrag 1.
Bevor wir in die Diskussion zum Thema eintreten, hat sich Herr
Mayer zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön, Herr Mayer.
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