TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Dr. Pfeiffer, Bayern:
Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen, wir werden sie nicht aufhalten können. Hier handelt es sich um ein so großes politisches Vorzeigeprojekt – das durfte ich vor wenigen Wochen auf dem e-Health-Kongress in München erfahren –, dass wir es wirklich nicht aufhalten können. Wir müssen unsere Vorbehalte bei einigen Punkten in die Diskussion einbringen und versuchen, das Beste herauszuholen.

Erster Punkt: Wer haftet für den Datenschutz? Jedes System kann geknackt werden. Wenn in das System eingedrungen wird, wer haftet dann für den Verlust der Daten bzw. für den Missbrauch der Daten?

Der zweite Punkt betrifft die Finanzierung. Auf dem e-Health-Kongress wurden Summen von 4 000 bis 20 000 Euro Investitionskosten je Praxis genannt. 50 Prozent der Praxen sind von der EDV her so veraltet, dass sie ihre EDV-Anlage komplett erneuern müssen. Das macht, wie gesagt, bis zu 20 000 Euro Investitionskosten pro Praxis aus.

Das dritte Problem ist das Handling der elektronischen Gesundheitskarte in unseren Praxen. Wir sollen jedes Rezept und jede Überweisung mit unserem
elektronischen Arztausweis gegensignieren. Ich weiß nicht, wie das in meiner Praxis machbar sein soll. Ich bin Hausarzt. In meiner Praxis werden jeden Tag Dutzende von Rezepten und Überweisungen unterschrieben. Hier verlange ich eine vorherige konkrete Lösung. Auf diese Fragen konnte mir auf dem Kongress auch niemand eine Antwort geben. Niemand überlegt sich das zuvor. Zum Schluss bleibt es uns überlassen und wir sollen die Probleme mit unserem Arbeitsaufwand lösen. Das geht einfach nicht.

(Beifall)

In den Praxen entstehen auch Folgekosten, beispielsweise hinsichtlich der Arzthelferinnen. Vor allen Dingen kostet es unsere Arbeitszeit. Das können wir nicht hinnehmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Der nächste Redner ist Herr Schaaf, ebenfalls aus Bayern.

 

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