TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Dr. Huber, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen 31 und 31 a. Für sehr gut halte ich den Vorschlag, dass die Willenserklärung bezüglich der Organspende auf dieser Karte verankert werden soll. Es ist wichtig, dass man sich zu einem gewissen Zeitpunkt Gedanken darüber macht, was man möchte, damit der schwarze Peter nicht an die Angehörigen weitergeschoben wird, die sich nach dem Tod Gedanken darüber machen müssen, was denn wohl Wunsch und Wille des Verstorbenen waren. In den Niederlanden geschieht das bei der Ausgabe des Führerscheins. Es ist mir wichtig, dass das noch in den Antrag 31 aufgenommen wird. Es geht nicht nur darum, dass zu wenige Herzen, Leber und Nieren gespendet werden, sondern es werden eindeutig auch zu wenige Hornhäute gespendet.

Man sollte den Antrag 31 a ablehnen, weil ich dafür bin, die Willenserklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte zu verankern.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Frau Huber. Jetzt bitte Herr Zimmeck aus Hessen.

 

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