Dr. Huber, Nordrhein: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu den Anträgen 31 und 31
a. Für sehr gut halte ich den Vorschlag, dass die Willenserklärung bezüglich
der Organspende auf dieser Karte verankert werden soll. Es ist wichtig, dass
man sich zu einem gewissen Zeitpunkt Gedanken darüber macht, was man möchte,
damit der schwarze Peter nicht an die Angehörigen weitergeschoben wird, die
sich nach dem Tod Gedanken darüber machen müssen, was denn wohl Wunsch und
Wille des Verstorbenen waren. In den Niederlanden geschieht das bei der Ausgabe
des Führerscheins. Es ist mir wichtig, dass das noch in den Antrag 31
aufgenommen wird. Es geht nicht nur darum, dass zu wenige Herzen, Leber und
Nieren gespendet werden, sondern es werden eindeutig auch zu wenige Hornhäute gespendet.
Man sollte den Antrag 31 a ablehnen, weil ich dafür bin, die
Willenserklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte zu
verankern.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Huber. Jetzt bitte Herr Zimmeck aus Hessen.
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