Prof. Dr. Eckel, Referent:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren! Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist am 1. Januar 2004
in Kraft getreten, das unter anderem eine Pflicht zur Dokumentation
von Fortbildungsmaßnahmen sowohl bei Vertragsärzten als auch bei
Fachärztinnen und Fachärzten an Krankenhäusern vorsieht. Wir haben
im Rahmen des letztjährigen Deutschen Ärztetages eine Fortbildungssatzung
verabschiedet. Ziel der Fortbildungssatzung ist die Sicherstellung
eines bundeseinheitlichen Vorgehens bei der Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen.
Auf diese Weise haben wir die Gewähr, dass die von uns gewählten
Fortbildungsmaßnahmen auch für den Erwerb des Fortbildungszertifikats
angerechnet werden. Mit ihr sind die formalen Vorgaben des Gesetzgebers
überprüfbar und die Fortbildungsanstrengungen der Ärzte objektivierbar.
Den Landesärztekammern fällt dabei die Aufgabe zu, die beantragten
Fortbildungsmaßnahmen zu bewerten und auf ihre Unabhängigkeit von
wirtschaftlichen Interessen zu überprüfen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben die
Fortbildungssatzung natürlich nicht geschaffen, um eine „unkritische Jagd“ auf
Fortbildungspunkte zu veranlassen, sondern vielmehr um Rahmenbedingungen zu
schaffen, die uns Rechtssicherheit geben.
Selbstverständlich ist unsere gemeinsame Arbeit nicht mit der
Verabschiedung der Fortbildungssatzung abgeschlossen, denn die
Weiterentwicklung von Fortbildung hin zur Kompetenzentwicklung und zur
Kompetenzerhaltung ist ja ein kontinuierlicher Prozess, den wir gemeinsam mit
den wissenschaftlichen Gesellschaften und den Berufsverbänden führen.
Erlauben Sie mir bitte noch eine Anmerkung. Als wir die
Fortbildungssatzung formulierten, hatten wir selbstverständlich alle
Ärztinnen und Ärzte vor Augen; so ist es auch in der (Muster-)Berufsordnung
niedergelegt. Es wäre ja geradezu grotesk, wenn auf der einen Seite
sektorübergreifende Regelungen gefordert werden, andererseits aber über
unterschiedliche Qualifikationsnachweise für Vertragsärzte und Krankenhausärzte
laut nachgedacht wird.
Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern ist die geeignete
und ausreichende Dokumentationsform für alle Ärztinnen und Ärzte und damit auch
für die in § 137 SGB V formulierte Anforderung an die Strukturqualität der
zu erfüllenden Fortbildungspflichten der Fachärztinnen und Fachärzte an
Krankenhäusern. Wir meinen, dass dieser Nachweis gegenüber dem ärztlichen
Direktorium erfolgen sollte.
Nun zum Stand der Dinge: Auch 16 Monate nach In-Kraft-Treten
des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes haben noch keine Beratungen im Unterausschuss
Krankenhaus des Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema Fortbildung
stattgefunden. In diesem Unterausschuss sollen unter Beteiligung der
Bundesärztekammer Maßnahmen der Qualitätssicherung beschlossen werden. Wir
haben aber berechtigte Hoffnung, dass wir in den nächsten Wochen in diesen
Unterausschuss gebeten werden.
Zu Ihrer Information, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch
Folgendes: Der
elektronische Informationsverteiler, der die Verwaltung der Fortbildungspunkte
erleichtern soll, ist auf gutem Wege. Er wird in Kürze in einigen Ärztekammern
erprobt werden. Wir hoffen, dass er bis Ende des Jahres überall eingeführt sein
wird.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Gespräche mit diesem Unterausschuss
diesbezüglich rasch aufgenommen würden. Wir haben natürlich schon Vorgespräche
geführt.
Ich möchte Sie, wie bereits auf dem vorjährigen Ärztetag,
herzlich bitten, unsere Position entsprechend dem Antrag VIII-3 zu
unterstützen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Eckel, kurz und prägnant, klar und deutlich. Jeder weiß Bescheid.
Die Anträge, die zu diesem Themenkomplex zu behandeln sind,
habe ich bereits genannt. Wir kommen nun zu den Wortmeldungen. Der erste Redner
ist Herr Kollege Mitrenga aus Nordrhein. – Langsam, langsam! Wir sind nicht
mehr jung.
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