Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
nächsten Themenkomplex, der Ausbildung. Dazu liegen die Anträge 34, 32 und 33
vor. Wir kommen zunächst zum Antrag VIII-34 von Herrn Dr. Lipp. Sie
haben den Text vorliegen. Das Stichwort lautet: Hammerexamen. Damit ist das
zusammengezogene Examen nach dem Praktischen Jahr gemeint, sodass man während
des Praktischen Jahres nicht selten intensiv mit Prüfungsvorbereitungen
beschäftigt ist, wodurch die Aufenthalte am Krankenbett reduziert werden, was
nicht so richtig im Sinne der Erfindung ist.
Möchte Herr Lipp als Antragsteller den Antrag seinerseits
vorstellen? – Bitte schön.
Dr. Lipp, Sachsen: Meine Damen und Herren! Ich
denke, der Antrag spricht eigentlich für sich. Wenn man die theoretischen
Prüfungen mit der praktischen Prüfung zusammenlegt, sind die Studenten mit
Sicherheit etwas überfordert, die Patienten später auch. Während des
Praktischen Jahres sinkt die Qualität, denn die Studenten sind mit dem Lernen
beschäftigt, können sich also gar nicht den Patienten widmen. Das führt dazu,
dass die Vorlesungen im Prinzip schlecht besucht sind, weil sich kaum jemand
bemüßigt fühlt, in die Vorlesungen zu gehen, weil der Stoff hinterher nicht
abgefragt wird.
Das „Hammerexamen“ ist keine Qualitätsverbesserung für die
Studenten. Später leiden letztlich auch die Patienten. Deshalb bitte ich Sie,
dem Antrag mit großer Mehrheit zuzustimmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Gibt es eine
Gegenrede zu dem Antrag? – Das ist nicht der Fall. Wer ist dafür? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
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