TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir kommen zum nächsten Themenkomplex, der Ausbildung. Dazu liegen die Anträge 34, 32 und 33 vor. Wir kommen zunächst zum Antrag VIII-34 von Herrn Dr. Lipp. Sie haben den Text vorliegen. Das Stichwort lautet: Hammerexamen. Damit ist das zusammengezogene Examen nach dem Praktischen Jahr gemeint, sodass man während des Praktischen Jahres nicht selten intensiv mit Prüfungsvorbereitungen beschäftigt ist, wodurch die Aufenthalte am Krankenbett reduziert werden, was nicht so richtig im Sinne der Erfindung ist.

Möchte Herr Lipp als Antragsteller den Antrag seinerseits vorstellen? – Bitte schön.

Dr. Lipp, Sachsen:
Meine Damen und Herren! Ich denke, der Antrag spricht eigentlich für sich. Wenn man die theoretischen Prüfungen mit der praktischen Prüfung zusammenlegt, sind die Studenten mit Sicherheit etwas überfordert, die Patienten später auch. Während des Praktischen Jahres sinkt die Qualität, denn die Studenten sind mit dem Lernen beschäftigt, können sich also gar nicht den Patienten widmen. Das führt dazu, dass die Vorlesungen im Prinzip schlecht besucht sind, weil sich kaum jemand bemüßigt fühlt, in die Vorlesungen zu gehen, weil der Stoff hinterher nicht abgefragt wird.

Das „Hammerexamen“ ist keine Qualitätsverbesserung für die Studenten. Später leiden letztlich auch die Patienten. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag mit großer Mehrheit zuzustimmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Gibt es eine Gegenrede zu dem Antrag? – Das ist nicht der Fall. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

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