Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-17 von Herrn Schwarzkopf-Steinhauser, der eben
gesprochen hat.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand für
den Antrag sprechen? Herr Schwarzkopf-Steinhauser auch nicht? – Nein.
(Zuruf)
– Stellen Sie einen Nichtbefassungsantrag? – Gut, dieser
Antrag ist gestellt.
Zunächst aber frage ich: Möchte jemand gegen den Antrag
sprechen? – Das ist nicht der Fall. Der weitestgehende Antrag ist der Antrag
auf Nichtbefassung. Wer ist für die Nichtbefassung? – Wer möchte sich im Sinne
einer Abstimmung mit diesem Antrag befassen? – Das ist die Mehrheit. Dann frage
ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Das ist die ganz große
Mehrheit. Wer möchte das nicht? – Einige. Damit ist der Antrag an den
Vorstand überwiesen. Der Vorstand kann diesen Antrag in seine Stoffsammlung
aufnehmen zum weiteren Nachdenken.
Damit kommen wir zum Antrag VIII-51 von Herrn Dr. Munte
und Herrn Dr. Kaplan. Der Antragstext lautet:
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung
auf, dafür Sorge zu tragen, dass die für eine sinnvolle Steuerung der
ambulanten Versorgung notwendigen Informationen über abgeschlossene Verträge
zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V allgemein verfügbar gemacht
werden.
Die erforderliche Transparenz kann nur hergestellt werden,
wenn …
Jeder weiß sofort: Es handelt sich unter anderem um die Barmer
Ersatzkasse. Das soll durchsichtig sein; das verstehe ich. Möchte jemand zu diesem
Antrag sprechen? – Nicht. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Auch
nicht. Wer ist für den Antrag 51? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Antrag ist angenommen.
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