TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit kommen wir zum Antrag VIII-17 von Herrn Schwarzkopf-Steinhauser, der eben gesprochen hat.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand für den Antrag sprechen? Herr Schwarzkopf-Steinhauser auch nicht? – Nein.

(Zuruf)

– Stellen Sie einen Nichtbefassungsantrag? – Gut, dieser Antrag ist gestellt.

Zunächst aber frage ich: Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Der weitestgehende Antrag ist der Antrag auf Nichtbefassung. Wer ist für die Nichtbefassung? – Wer möchte sich im Sinne einer Abstimmung mit diesem Antrag befassen? – Das ist die Mehrheit. Dann frage ich: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Das ist die ganz große Mehrheit. Wer möchte das nicht? – Einige. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand kann diesen Antrag in seine Stoffsammlung aufnehmen zum weiteren Nachdenken.

Damit kommen wir zum Antrag VIII-51 von Herrn Dr. Munte und Herrn Dr. Kaplan. Der Antragstext lautet:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die für eine sinnvolle Steuerung der ambulanten Versorgung notwendigen Informationen über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V allgemein verfügbar gemacht werden.

Die erforderliche Transparenz kann nur hergestellt werden, wenn …

Jeder weiß sofort: Es handelt sich unter anderem um die Barmer Ersatzkasse. Das soll durchsichtig sein; das verstehe ich. Möchte jemand zu diesem Antrag sprechen? – Nicht. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Auch nicht. Wer ist für den Antrag 51? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.