Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-37. Das ist, wenn ich das so sagen darf, ein schöner
Antrag. Er lautet:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Disease-Management-Programme
(DMP) vom Risikostrukturausgleich der Krankenkassen zu entkoppeln.
Muss das begründet werden? – Nein. Will jemand gegen den
Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen?
– Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zum Thema Datenschutz. Dazu gibt es den
Antrag VIII-62 von Herrn Kollegen Lorenzen. Die Überschrift des Antrags
lautet: „Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Führung des
Substitutionsregisters“. Möchte Herr Lorenzen dazu etwas sagen? – Bitte schön.
Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen bereits vorhin den Sachverhalt
geschildert. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich in der
dritten Zeile von unten ein Fehler eingeschlichen hat. Es muss heißen: „nach §
160/161 StPO“. Es geht darum, dass die Ermittlungsbehörden behaupten, einen
höheren Wert zu vertreten, wenn sie sich dieser Daten bemächtigen. Ich möchte
Sie bitten, den Antrag anzunehmen. Ich bitte den Vorstand, sich, wenn dieser
Antrag angenommen wird, dieses Sachverhalts anzunehmen und herauszufinden, wie
so etwas passieren kann, wenn in den Vorschriften eindeutig festgelegt ist, dass
der Patientenschutz Vorrang hat.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag
zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.
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