TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir kommen damit zum Themenbereich Arzneimittel. Dazu liegen die Anträge 52, 66 und 95 vor. Wir kommen zuerst zum Antrag VIII-52 von Herrn Adam:

Der 108. Deutsche Ärztetag möge beschließen, dass die künftige Veröffentlichung der „Arzneimittelverordnungen“ gesichert bleibt.

Bitte, Herr Adam.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Adam, Bayern:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ein Buch veröffentlicht, das „Arzneiverordnungen“ heißt. Möglicherweise kennen Sie es. Diese Publikation ist tatsächlich zu 100 Prozent unabhängig. Es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass die deutsche Ärzteschaft etwas in die Hand bekommt, worauf der einzelne Arzt seine Arzneiverordnung stützen kann, wenn er möchte.

Das scheint jetzt gefährdet zu sein. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie die Finanzsituation des Deutschen Ärzte-Verlags wirklich ist, in dem dieses Buch herausgegeben wird. Der Verlag sagt: Es gibt zu wenig Abnehmer, die das Buch kaufen. Von daher wird der Deutsche Ärzte-Verlag dieses Buch nicht mehr verlegen wollen. Das heißt, die nächste Ausgabe für 2006 ist gefährdet.

Auch hier stelle ich den Antrag auf Vorstandsüberweisung ganz bewusst, damit der Vorstand mit dem Deutschen Ärzte-Verlag und der Finanzkommission ins Gespräch kommt, allerdings unter der Voraussetzung, dass dies auch wirklich geschieht. Dieses Werk muss der deutschen Ärzteschaft erhalten bleiben.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Jetzt Herr Fuchs als Hauptgeschäftsführer zu diesem Antrag, bitte.

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Meine Damen und Herren! Ich hätte an dieser Stelle auch für die Vorstandsüberweisung plädiert, allerdings ohne Auflage. Das hat zum Hintergrund, dass zum einen – so darf ich Ihnen berichten – die Finanzierung der 21. Auflage, obwohl sie nicht kostendeckend ist, vom Verlag zugesichert wurde. Zum anderen gibt es bei der 22. Auflage wirtschaftliche Risiken. Wenn der Deutsche Ärzte-Verlag sehenden Auges mehrfach in wirtschaftliche Risiken hineinläuft, besteht steuertechnisch das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung. Das ist steuerrechtlich nicht zu verkraften.

Insofern geht die Vorstandsüberweisung in Ordnung. Ich bitte darum, dass das Ganze unter finanziellen Aspekten ergebnisoffen geprüft werden kann.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank. Das war mehr eine Geschäftsordnungsdebatte, keine inhaltliche.

Wer möchte den Antrag ohne Auflage – das ist ja sowieso der Sinn der Unternehmung – an den Vorstand überweisen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

 

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