TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit kommen wir zum Antrag VIII-95, den ich eben bereits vorgelesen habe. Ich weiß nicht, ob er Ihnen zwischenzeitlich vorliegt. Er betrifft die OTC-Regelung. Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Bitte schön, Herr Lipp.

Dr. Lipp, Sachsen:
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie dringend, den Antrag nur dann anzunehmen, wenn wir im zweiten Absatz die Altersgrenze von 18 Jahren festlegen. Dann ist eine gewisse soziale Komponente enthalten. Es ist aus meiner Sicht ein unsinniger Antrag, wenn es generell herausgenommen wird. Wir haben sehr viele OTC-Präparate, die unsinnigerweise verschrieben werden. Es hat sich doch eine erhebliche Steuerung ergeben. Es ist sachlich und fachlich falsch, die OTC-Präparate generell in die GKV hineinzunehmen. Wir konterkarieren dann wieder die Selbstverantwortung der Patienten, die wir gerade auch in diesem Bereich propagieren.

Ich bitte Sie also um Festlegung der Altersgrenze auf 18 Jahre. Wenn das nicht durchkommt, sollte der Antrag abgelehnt werden.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Sie möchten also, dass im zweiten Absatz in der zweiten Zeile von 18-jährigen Versicherten die Rede sein soll.

(Zuruf)

– Im ersten Absatz ist doch gar kein Alter aufgeführt.

(Zuruf)

Sie wollen also, dass es folgendermaßen heißt:

Der 108. Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber, den Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus der Erstattung der GKV für unter 18-Jährige zurückzunehmen (OTC-Regelung).

Jetzt bitte Herr Biedendieck.

Dr. Biedendieck, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag auf Nichtbefassung. Vor zwei Tagen haben wir diesen Antrag positiv beschieden. Wenn die Halbwertszeit unserer Anträge nur 48 Stunden beträgt, können wir alle Anträge von vorgestern neu abstimmen. Das ist vor zwei Tagen auf Antrag von Herrn Professor Adam so beschlossen worden.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön für den Hinweis. Nun bitte Herr Streibl.

Dr. Streibl, Baden-Württemberg:
Ich möchte für den Antrag sprechen, da ich der Antragsteller bin. Bisher sind die über 12-Jährigen ausgenommen. Ich bin dafür, dass die anderen auch dürfen. Die Regelung hinsichtlich der 18 Jahre wird ja gerade politisch diskutiert, weil man festgestellt hat, dass es keinen Sinn macht, bei den Kindern gerade von sozial Bedürftigen den Schnitt bei 12 Jahren zu machen.

Mich ärgert, dass die Aussage, damit wolle man Geld sparen, von vornherein falsch war. Das waren nämlich preiswerte Präparate, die jetzt mit einem Zuschlag von 8 Euro versehen werden. Wir sind in den Prüfgremien unsicher, ob das Ibuprofen zu Recht zulasten der GKV verordnet worden ist, weil es in der verschreibungspflichtigen Variante auftaucht, oder ob es zu Unrecht verordnet worden ist, weil es das gleiche Präparat von demselben Hersteller in derselben Dosierung auch nicht verschreibungspflichtig gibt.

Um hier Rechtssicherheit für die Kollegen zu schaffen habe ich den Antrag gestellt. Es ist verständlich, wenn Ihnen dieser Antrag bekannt vorkommt. Im vorigen Jahr haben wir ihn an den Vorstand überwiesen. Vor zwei Jahren haben wir ihn in genau dieser Form verabschiedet.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Herr Biedendieck hat Nichtbefassung beantragt. Das ist ein Geschäftsordnungsantrag. Er sagt, wir hätten das Thema bereits behandelt. Das muss aber in einer globaleren Form geschehen sein, nicht so ganz konkret. Wer möchte geschäftsordnungsmäßig gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen? – Formal. Wer möchte sich an dieser Stelle mit dem Antrag nicht befassen? – Wer möchte sich doch damit befassen? – Damit wird der Antrag zur Abstimmung gestellt. Es gibt den Ergänzungsantrag, im ersten Absatz hinter der Klammer zu ergänzen: „für unter 18-Jährige“.

(Zuruf)

– Danke für den Hinweis. Also: „für 12- bis 18-Jährige“.

(Zuruf)

– Gut, „auch für 12- bis 18-Jährige“. Wer möchte ergänzen, dass wir den Personenkreis der 12- bis 18-Jährigen ausnehmen wollen? – Wer möchte das nicht ergänzen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen.

Jetzt stelle ich den gesamten Antrag zur Abstimmung. Wer möchte dem Antrag 95 in dieser Form zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Die Freude ist doppelt groß: Der Antrag IV-7 enthält das auch als einen Spiegelstrich. Es macht ja nichts, wenn wir es zweimal beschließen.

Wir kommen jetzt zu dem großen Kapitel Krankenhaus mit folgenden Anträgen: 12, 15, 20, 21, 76, 22 (neu), 39, 50, 53, 56, 69, 70, 70 a und 46.

 

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