TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir beginnen mit dem Antrag VIII-12 von Herrn Dr. Pickerodt und anderen Delegierten der Ärztekammer Berlin. Wollen Sie einen Moment Pause zum Lesen oder haben Sie den Antrag schon lesen können? Möchte jemand der Antragsteller den Antrag begründen?

(Zuruf)

– Der Antrag spricht für sich, meinen die Herren. Dann frage ich: Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Herr Henke möchte als Vorsitzender des Krankenhausausschusses der Bundesärztekammer noch eine Bemerkung machen.

(Zuruf)

        Wenn Ihnen das nicht passt, dann bekommen Sie das Wort zur Stellungnahme.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur sichergestellt wissen, dass, wenn hier die Forderung nach Einhaltung des Flächentarifvertrags enthalten ist, die Forderung dort nicht verletzt wird, wo es zum Abschluss von Haustarifverträgen kommt, wenn die Lage sie erfordert. Es muss klar sein, wer der Adressat dieser Forderung ist. Natürlich gibt es Situationen, in denen man auch Haustarifverträge abschließt. Es sollte hinterher niemand sagen können: Weil das beschlossen worden ist, verstößt der Abschluss eines Haustarifvertrags dagegen. Nur darum geht es mir. Ich denke, da sind wir uns einig.

Dr. Albers, Berlin:
Nur zur Richtigstellung: Das schließt natürlich Haustarifverträge nicht aus. Wir wollen nur darauf aufmerksam machen, dass die Standards im Flächentarifvertrag ein ganz wesentliches Konstituens auch beim Abschluss von Haustarifverträgen sind.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir können über den Antrag abstimmen. Wer möchte den Antrag 12 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. Bitte, Herr Streibl aus Baden-Württemberg.

 

Dr. Streibl, Baden-Württemberg:
Ich möchte zu dem im Komplex Arzneimittel zuletzt abgestimmten Antrag eine zweite Lesung beantragen. Ich möchte das kurz begründen. Durch den Änderungsantrag, der verabschiedet worden ist, ist der Antrag völlig sinnentstellt und unsinnig geworden. In der zweiten Lesung würde ich darum bitten, dass ich, wenn der Antrag so bestehen bleibt, den Antrag zurücknehmen kann.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Das tun wir, wenn wir mit dem Komplex Krankenhaus fertig sind. Wenn das gewünscht wird, führen wir dann eine zweite Lesung durch.

 

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