Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir beginnen mit
dem Antrag VIII-12 von Herrn Dr. Pickerodt und anderen Delegierten der
Ärztekammer Berlin. Wollen Sie einen Moment Pause zum Lesen oder haben Sie den
Antrag schon lesen können? Möchte jemand der Antragsteller den Antrag
begründen?
(Zuruf)
– Der Antrag spricht für sich, meinen die Herren. Dann frage
ich: Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Herr
Henke möchte als Vorsitzender des Krankenhausausschusses der Bundesärztekammer
noch eine Bemerkung machen.
(Zuruf)
–
Wenn Ihnen das nicht passt, dann bekommen Sie das Wort zur
Stellungnahme.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur sichergestellt wissen, dass,
wenn hier die Forderung nach Einhaltung des Flächentarifvertrags enthalten ist,
die Forderung dort nicht verletzt wird, wo es zum Abschluss von
Haustarifverträgen kommt, wenn die Lage sie erfordert. Es muss klar sein, wer
der Adressat dieser Forderung ist. Natürlich gibt es Situationen, in denen man
auch Haustarifverträge abschließt. Es sollte hinterher niemand sagen können:
Weil das beschlossen worden ist, verstößt der Abschluss eines Haustarifvertrags
dagegen. Nur darum geht es mir. Ich denke, da sind wir uns einig.
Dr. Albers, Berlin: Nur zur Richtigstellung: Das
schließt natürlich Haustarifverträge nicht aus. Wir wollen nur darauf
aufmerksam machen, dass die Standards im Flächentarifvertrag ein ganz
wesentliches Konstituens auch beim Abschluss von Haustarifverträgen sind.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir können über den Antrag abstimmen. Wer
möchte den Antrag 12 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Antrag ist angenommen.
Jetzt liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. Bitte,
Herr Streibl aus Baden-Württemberg.
Dr. Streibl, Baden-Württemberg: Ich möchte zu dem
im Komplex Arzneimittel zuletzt abgestimmten Antrag eine zweite Lesung
beantragen. Ich möchte das kurz begründen. Durch den Änderungsantrag, der
verabschiedet worden ist, ist der Antrag völlig sinnentstellt und unsinnig
geworden. In der zweiten Lesung würde ich darum bitten, dass ich, wenn der
Antrag so bestehen bleibt, den Antrag zurücknehmen kann.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Das
tun wir, wenn wir mit dem Komplex Krankenhaus fertig sind. Wenn das gewünscht
wird, führen wir dann eine zweite Lesung durch.
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