Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nunmehr kommen wir
zum Themenkomplex ärztliche Berufsausübung. Dazu liegen die Anträge 24, 26, 48,
81, 90, 90 a und 93 vor. Wir beginnen mit dem Antrag VIII-24:
Grundregeln der ärztlichen Dokumentation müssen zur Sicherung
der Qualität in der medizinischen Betreuung und Minderung der Bürokratie und
des Aufwandes sowie zur Verbesserung der Kommunikation der Ärzteschaft untereinander
wieder vermehrt Beachtung finden.
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Bitte schön.
Hesse, Bayern: Im Grunde genommen ist der Antrag
wahrscheinlich unschädlich. Da ich alle Anträge aufmerksam lese, möchte ich
gegen diesen Antrag sprechen, und zwar weniger wegen des Antrags als vielmehr
wegen der Begründung. Der Antrag ist zwar toll und fordert weniger Bürokratie,
aber in der Begründung wird implizit eigentlich erklärt: Jetzt müssen wir
riesengroße Gremien schaffen, die auf eine Vereinheitlichung von Arztbriefen
und dergleichen hinarbeiten, auf die Standardisierung irgendwelcher
Formulierungen. Das wollen wir nicht. Aus der Praxis heraus wissen wir, wie
schwierig es war, beispielsweise einheitliche Arztbriefe allein für die
Kliniken zu entwerfen. Das hat Wochen und Jahre gedauert.
In der Überschrift fordert man weniger Bürokratie, aber durch
das Hintertürchen der Begründung schafft man weitaus mehr Bürokratie. Das
möchte ich eigentlich nicht. Deshalb bitte ich darum, diesen Antrag abzulehnen.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Wir könnten auch Folgendes machen, Herr Hesse: Wir könnten die Begründung
streichen. Wenn der Antrag eigentlich toll ist, wie Sie sagen, wäre es doch
schade, ihn abzulehnen.
(Zuruf)
–
Das wollen Sie nicht? – Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte,
Herr Bodendieck als Antragsteller.
Bodendieck, Sachsen: Ich habe im vorletzten
Absatz der Begründung bewusst den Begriff RV gelassen. Selbst die
Geschäftsführung der Bundesärztekammer fragte mich danach. In der
hausärztlichen Praxis kommen mittlerweile Briefe an, die derartig
unverständlich sind, dass man in Büchern nachschlagen muss, was dahintersteckt.
Das wollte ich in der Begründung deutlich machen.
(Zuruf)
– Das ist kein Problem der Fortbildung. Wenn jeder eigene
Abkürzungen erfindet, dann wird das mit der Zeit unverständlich. Darum dreht es
sich hier.
Ich bin durchaus bereit, die Begründung zu streichen. Sie ist
ja ohnehin nicht Inhalt des Antrags.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Bei der
Publikation wird die Begründung nicht verwendet. Der Antragsteller selber hat
die Begründung gestrichen. Es bleiben also die vier Zeilen des Antragstextes
übrig. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einzelne. Wer
enthält sich? – Der Antrag ist angenommen, wobei die Begründung
gestrichen ist.
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