TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Nunmehr kommen wir zum Themenkomplex ärztliche Berufsausübung. Dazu liegen die Anträge 24, 26, 48, 81, 90, 90 a und 93 vor. Wir beginnen mit dem Antrag VIII-24:

Grundregeln der ärztlichen Dokumentation müssen zur Sicherung der Qualität in der medizinischen Betreuung und Minderung der Bürokratie und des Aufwandes sowie zur Verbesserung der Kommunikation der Ärzteschaft untereinander wieder vermehrt Beachtung finden.

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Bitte schön.

Hesse, Bayern:
Im Grunde genommen ist der Antrag wahrscheinlich unschädlich. Da ich alle Anträge aufmerksam lese, möchte ich gegen diesen Antrag sprechen, und zwar weniger wegen des Antrags als vielmehr wegen der Begründung. Der Antrag ist zwar toll und fordert weniger Bürokratie, aber in der Begründung wird implizit eigentlich erklärt: Jetzt müssen wir riesengroße Gremien schaffen, die auf eine Vereinheitlichung von Arztbriefen und dergleichen hinarbeiten, auf die Standardisierung irgendwelcher Formulierungen. Das wollen wir nicht. Aus der Praxis heraus wissen wir, wie schwierig es war, beispielsweise einheitliche Arztbriefe allein für die Kliniken zu entwerfen. Das hat Wochen und Jahre gedauert.

In der Überschrift fordert man weniger Bürokratie, aber durch das Hintertürchen der Begründung schafft man weitaus mehr Bürokratie. Das möchte ich eigentlich nicht. Deshalb bitte ich darum, diesen Antrag abzulehnen.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Wir könnten auch Folgendes machen, Herr Hesse: Wir könnten die Begründung streichen. Wenn der Antrag eigentlich toll ist, wie Sie sagen, wäre es doch schade, ihn abzulehnen.

(Zuruf)

        Das wollen Sie nicht? – Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Bodendieck als Antragsteller.

Bodendieck, Sachsen:
Ich habe im vorletzten Absatz der Begründung bewusst den Begriff RV gelassen. Selbst die Geschäftsführung der Bundesärztekammer fragte mich danach. In der hausärztlichen Praxis kommen mittlerweile Briefe an, die derartig unverständlich sind, dass man in Büchern nachschlagen muss, was dahintersteckt. Das wollte ich in der Begründung deutlich machen.

(Zuruf)

– Das ist kein Problem der Fortbildung. Wenn jeder eigene Abkürzungen erfindet, dann wird das mit der Zeit unverständlich. Darum dreht es sich hier.

Ich bin durchaus bereit, die Begründung zu streichen. Sie ist ja ohnehin nicht Inhalt des Antrags.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Bei der Publikation wird die Begründung nicht verwendet. Der Antragsteller selber hat die Begründung gestrichen. Es bleiben also die vier Zeilen des Antragstextes übrig. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einzelne. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen, wobei die Begründung gestrichen ist.

 

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