TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit kommen wir zum Antrag VIII-26, der die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Implementierung sinnvoller Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten …

Es folgen vier Punkte. Sie haben den Antrag zur Kenntnis genommen. Gibt es Wortmeldungen? – Bitte, Herr Thierse.

(Zurufe)

Dr. Thierse, Berlin:
Ich denke, wir sollten zumindest getrennt abstimmen, denn ich finde es nicht gut, die Einstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Vertragsarztpraxis grundsätzlich zu fördern. Sind wir unbedingt für MVZs und andere anonyme Dinge? Wir haben bisher betont, dass wir einem freien Beruf angehören. Dann müssen wir das in unseren eigenen Reihen auch entsprechend handhaben. Es ist in Ordnung, dass in Einzelnfällen angestellte Ärzte zugelassen sind, aber ich bin dagegen, aus den Praxen Mammutbetriebe zu machen, deshalb bin ich gegen den vierten Punkt. Deshalb bitte ich darum, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Das können wir ja machen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte schön, Herr Lipp.

Dr. Lipp, Sachsen:
Herr Thierse, als Antragsteller stimme ich natürlich dagegen, dass etwas gestrichen wird. Nach der neuen Berufsordnung ist es ja möglich, dass ich jemanden einstelle, wenn die Verhältnisse es erforderlich machen. Zum anderen bekommen wir keinen Nachwuchs, wenn wir bei den Weiterbildungsassistenten, die wir einstellen können, weiterhin mit den drei Prozent geknebelt werden und keine Leistungsausweitung vornehmen können. Wir jammern über den Ärztemangel, aber wenn wir die Refinanzierung nicht sicherstellen können, müssen wir auf den ärztlichen Nachwuchs verzichten. Die Ärztinnen, die in ihren Beruf zurückkehren, möchten nicht voll arbeiten, sondern möchten nur mit 26 oder 30 Stunden tätig sein. Das können wir aber nicht refinanzieren. Ich bitte Sie also, den vierten Punkt nicht zu streichen.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wenn die Vorstandsüberweisung nicht beschlossen wird, stimmen wir über den vierten Punkt getrennt ab. Dann stellen wir den endgültigen Antrag entweder mit dem vierten Punkt oder ohne ihn zur Abstimmung. So ist das Verfahren.

Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

 

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