Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-48 von Herrn Dr. Heinz; Stichwort: ärztliche Identität.
Der Antragstext lautet:
Die Landesärztekammern werden vom 108. Deutschen Ärztetag
aufgefordert, allen Ärztinnen und Ärzten bei Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
Gelegenheit zu geben, das in der (Muster-)Berufsordnung für alle Ärzte geltende
Gelöbnis in einem würdigen Rahmen abzulegen.
(Zuruf)
– Das ist eine Forderung, die bei uns in der Kammer in
Nordrhein auch schon erhoben wurde. Wir sind als Kammervorstand aufgefordert
worden, alle Ärztinnen und Ärzte, die neu in die Kammer aufgenommen werden, zu
einem bestimmten Zeitpunkt einzuladen und mit ihnen ein Primärmeeting zu machen
und dabei das Gelöbnis nachzuholen.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine
Gegenrede zur Vorstandsüberweisung? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen
Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Bitte noch einmal,
damit wir es klar erkennen können. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer
ist gegen die Vorstandsüberweisung? – Die Mehrheit ist für die
Vorstandsüberweisung. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
|