Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt kommen wir
zum Antrag VIII-81. In diesem Antrag muss eine Änderung vorgenommen
werden, die der Antragsteller selber mitgeteilt hat. Bisher lautet der
Antragstext:
Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass das regelmäßige
Leisten von fachübergreifendem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus durch
Fachärzte der Berufsordnung widerspricht.
Statt „Berufsordnung“ muss es „Weiterbildungsordnung“ heißen.
In der Begründung müssen die Begriffe ebenfalls ausgetauscht werden.
Bevor der Vorsitzende des Weiterbildungsordnungsausschusses,
Herr Kollege Koch, das Wort erhält, hat Herr Veelken aus Berlin, einer der
beiden Antragsteller das Wort. Bitte schön.
Veelken, Berlin: Es geht ausdrücklich nicht
darum, dass man Fachärzte hat, die an kleineren Häusern Dienst machen und
natürlich andere Krankheiten beurteilen müssen. Das ist ja selbstverständlich.
Es geht vielmehr darum, dass Krankenhausträger dazu übergehen, die
Anwesenheitsdienste gerade in kleinen Fächern zu reduzieren, so wie wir das an
anderer Stelle auch schon demonstriert haben. Tatsache ist, dass in der
Weiterbildungsordnung ausdrücklich steht, dass man die Gebietsgrenzen einhalten
soll. In dem Moment, da ein Facharzt regelmäßig, also durchaus häufig,
außerhalb seines Fachgebiets den Bereitschaftsdienst mit abdecken muss, wie es
die Organisation vorschreibt, ist die Vorschrift verletzt. Insofern kann man
sagen: Das widerspricht der Weiterbildungsordnung.
Ich danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Veelken. Jetzt bitte Herr Koch.
Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Das ist so natürlich nicht richtig. Die
Weiterbildungsordnung ist ja dazu da, jemanden zu einem Facharzt und zu einer
Qualifikation weiterzubilden. Dann ist es abgeschlossen. Dass er nur in seinem
Gebiet oder in den von ihm erlangten Bereichen tätig sein darf, ist ein
allgemeines Gesetz der Berufsordnung und der Gerichtsbarkeit und hat mit der
Weiterbildungsordnung direkt
überhaupt nichts zu tun.
Gestatten Sie mir eine generelle Bemerkung zu diesem Antrag:
Das Problem ist doch viel größer, wenn es Weiterbildungsassistenten machen, als
wenn es ein Facharzt macht. Deshalb bitte ich dringend darum, diesen Antrag
entweder an den Vorstand zu überweisen oder ihn abzulehnen. So macht er
jedenfalls keinen Sinn.
(Zuruf)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Der
Antrag auf Vorstandsüberweisung ist schon gestellt worden. Möchte jemand gegen
die Vorstandsüberweisung sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen
Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Dann ist dieser
Antrag an den Vorstand überwiesen.
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