TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Jetzt kommen wir zum Antrag VIII-81. In diesem Antrag muss eine Änderung vorgenommen werden, die der Antragsteller selber mitgeteilt hat. Bisher lautet der Antragstext:

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass das regelmäßige Leisten von fachübergreifendem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus durch Fachärzte der Berufsordnung widerspricht.

Statt „Berufsordnung“ muss es „Weiterbildungsordnung“ heißen. In der Begründung müssen die Begriffe ebenfalls ausgetauscht werden.

Bevor der Vorsitzende des Weiterbildungsordnungsausschusses, Herr Kollege Koch, das Wort erhält, hat Herr Veelken aus Berlin, einer der beiden Antragsteller das Wort. Bitte schön.

Veelken, Berlin:
Es geht ausdrücklich nicht darum, dass man Fachärzte hat, die an kleineren Häusern Dienst machen und natürlich andere Krankheiten beurteilen müssen. Das ist ja selbstverständlich. Es geht vielmehr darum, dass Krankenhausträger dazu übergehen, die Anwesenheitsdienste gerade in kleinen Fächern zu reduzieren, so wie wir das an anderer Stelle auch schon demonstriert haben. Tatsache ist, dass in der Weiterbildungsordnung ausdrücklich steht, dass man die Gebietsgrenzen einhalten soll. In dem Moment, da ein Facharzt regelmäßig, also durchaus häufig, außerhalb seines Fachgebiets den Bereitschaftsdienst mit abdecken muss, wie es die Organisation vorschreibt, ist die Vorschrift verletzt. Insofern kann man sagen: Das widerspricht der Weiterbildungsordnung.

Ich danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Veelken. Jetzt bitte Herr Koch.

Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist so natürlich nicht richtig. Die Weiterbildungsordnung ist ja dazu da, jemanden zu einem Facharzt und zu einer Qualifikation weiterzubilden. Dann ist es abgeschlossen. Dass er nur in seinem Gebiet oder in den von ihm erlangten Bereichen tätig sein darf, ist ein allgemeines Gesetz der Berufsordnung und der Gerichtsbarkeit und hat mit der Weiterbildungsordnung direkt
überhaupt nichts zu tun.

Gestatten Sie mir eine generelle Bemerkung zu diesem Antrag: Das Problem ist doch viel größer, wenn es Weiterbildungsassistenten machen, als wenn es ein Facharzt macht. Deshalb bitte ich dringend darum, diesen Antrag entweder an den Vorstand zu überweisen oder ihn abzulehnen. So macht er jedenfalls keinen Sinn.

(Zuruf)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Der Antrag auf Vorstandsüberweisung ist schon gestellt worden. Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

 

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