Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-49:
Mit Blick auf den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten
sind die bestehenden Förderungsmöglichkeiten in der Weiterbildung zum Facharzt
und zur Fachärztin für Allgemeinmedizin zu optimieren. Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird aufgefordert, die tatsächliche Inanspruchnahme der
Fördergelder für die Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten
zu ermitteln.
Falls die pro Jahr bereitgestellten finanziellen
Ressourcen nicht ausgeschöpft werden, wird der Vorstand der Bundesärztekammer
aufgefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, die bereitgestellten Gelder so zu
verteilen, dass diese möglichst vollständig in Anspruch genommen werden können.
Eine entsprechende Erhöhung des Förderbetrages pro
Weiterbildungsstelle könnte das Ergebnis sein.
Das ist eine Angelegenheit, mit der wir relativ wenig
konfrontiert sind, weil das mehr eine kassenärztliche Angelegenheit ist, denn
die Fördergelder werden ja zwischen GKV und KV verhandelt.
Bitte, Frau Künanz.
Künanz, Nordrhein: Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich möchte dafür werben, dass Sie uns Antragstellerinnen und
Antragsteller unterstützen. Der Antrag zielt darauf ab, die Attraktivität für
die Weiterbildung im hausärztlichen Bereich zu erhöhen. Die bisher zur
Verfügung gestellten Fördergelder wurden meines Wissens nicht völlig ausgeschöpft.
Wir haben die Idee, aus diesen Erkenntnissen heraus zu
überlegen, ob man die Fördergelder nicht ein bisschen für diejenigen aufstockt,
die sich zum Facharzt oder zur Fachärztin für Allgemeinmedizin weiterbilden
möchten. Wir denken, dass dies die Attraktivität für diese Weiterbildung
erhöhen könnte.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Frau Künanz. Jetzt bitte Herr Nick aus Rheinland-Pfalz.
Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: Frau Kollegin, darf
ich Sie fragen, ob Sie bereit wären, diesen Antrag dahin gehend zu
modifizieren, dass statt des Vorstands der Bundesärztekammer die
Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert werden, sich darum zu kümmern, denn
dort liegt die Zuständigkeit. Bei dem so genannten Initiativprogramm Allgemeinmedizin
ist die Verteilung der Gelder und die Beachtung der gemeinsamen Richtlinien mit
den Krankenkassen allein in die Zuständigkeit der KVen gelegt. Der Vorstand der
Bundesärztekammer kann da wenig bewirken. Wenn Sie dieser Änderung zustimmen
würden, könnte dieser gut gemeinte Antrag sicherlich von allen getragen werden.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Ich
meine, wir sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Deutsche
Krankenhausgesellschaft an den beiden Stellen aufführen. Dann haben wir alle
aufgeführt, die damit befasst sind. Dann werden wir uns als Vorstand darum
kümmern, dass diese Gremien über den Wunsch informiert werden. Wir werden auch
verfolgen, ob dieser Wunsch erfüllt wird. Das ist dann unsere Aufgabe.
(Zuruf)
– Warum ist das plötzlich so eine Aufregung? Zuständig sind
von unserer Seite her unsere Partner, nämlich die Leistungserbringer. Die
Kassen sind ja diejenigen, die bezahlen sollen. Sie sind natürlich froh, wenn
nicht alle das in Anspruch nehmen.
Immer dann, wenn die Rede von Weiterbildungsstellen ist, sagen
wir: Arbeitsplätze, auf denen auch Weiterbildung durchgeführt werden kann. So
formulieren wir das um. Das machen wir später redaktionell, damit es unserem
Duktus, den wir seit Jahren üben, gerecht wird. Das verspreche ich Ihnen.
(Zuruf)
– Von Herrn Pickerodt gibt es den Antrag auf
Vorstandsüberweisung. Gibt es eine Gegenrede zum Antrag auf
Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer möchte Vorstandsüberweisung zu diesem
Antrag, in welcher Form auch immer? – Wer möchte die Vorstandsüberweisung
nicht? – Dann frage ich: Wer möchte den Antrag befürworten, wenn wir ihn
redaktionell polieren? – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist in der geänderten
Fassung angenommen.
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