TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit kommen wir zum Antrag VIII-49:

Mit Blick auf den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten sind die bestehenden Förderungsmöglichkeiten in der Weiterbildung zum Facharzt und zur Fachärztin für Allgemeinmedizin zu optimieren. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die tatsächliche Inanspruchnahme der Fördergelder für die Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten zu ermitteln.

Falls die pro Jahr bereitgestellten finanziellen Ressourcen nicht ausgeschöpft werden, wird der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, die bereitgestellten Gelder so zu verteilen, dass diese möglichst vollständig in Anspruch genommen werden können.

Eine entsprechende Erhöhung des Förderbetrages pro Weiterbildungsstelle könnte das Ergebnis sein.

Das ist eine Angelegenheit, mit der wir relativ wenig konfrontiert sind, weil das mehr eine kassenärztliche Angelegenheit ist, denn die Fördergelder werden ja zwischen GKV und KV verhandelt.

Bitte, Frau Künanz.

Künanz, Nordrhein:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte dafür werben, dass Sie uns Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen. Der Antrag zielt darauf ab, die Attraktivität für die Weiterbildung im hausärztlichen Bereich zu erhöhen. Die bisher zur Verfügung gestellten Fördergelder wurden meines Wissens nicht völlig ausgeschöpft.

Wir haben die Idee, aus diesen Erkenntnissen heraus zu überlegen, ob man die Fördergelder nicht ein bisschen für diejenigen aufstockt, die sich zum Facharzt oder zur Fachärztin für Allgemeinmedizin weiterbilden möchten. Wir denken, dass dies die Attraktivität für diese Weiterbildung erhöhen könnte.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön, Frau Künanz. Jetzt bitte Herr Nick aus Rheinland-Pfalz.

Dr. Nick, Rheinland-Pfalz:
Frau Kollegin, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit wären, diesen Antrag dahin gehend zu modifizieren, dass statt des Vorstands der Bundesärztekammer die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert werden, sich darum zu kümmern, denn dort liegt die Zuständigkeit. Bei dem so genannten Initiativprogramm Allgemeinmedizin ist die Verteilung der Gelder und die Beachtung der gemeinsamen Richtlinien mit den Krankenkassen allein in die Zuständigkeit der KVen gelegt. Der Vorstand der Bundesärztekammer kann da wenig bewirken. Wenn Sie dieser Änderung zustimmen würden, könnte dieser gut gemeinte Antrag sicherlich von allen getragen werden.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Ich meine, wir sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft an den beiden Stellen aufführen. Dann haben wir alle aufgeführt, die damit befasst sind. Dann werden wir uns als Vorstand darum kümmern, dass diese Gremien über den Wunsch informiert werden. Wir werden auch verfolgen, ob dieser Wunsch erfüllt wird. Das ist dann unsere Aufgabe.

(Zuruf)

– Warum ist das plötzlich so eine Aufregung? Zuständig sind von unserer Seite her unsere Partner, nämlich die Leistungserbringer. Die Kassen sind ja diejenigen, die bezahlen sollen. Sie sind natürlich froh, wenn nicht alle das in Anspruch nehmen.

Immer dann, wenn die Rede von Weiterbildungsstellen ist, sagen wir: Arbeitsplätze, auf denen auch Weiterbildung durchgeführt werden kann. So formulieren wir das um. Das machen wir später redaktionell, damit es unserem Duktus, den wir seit Jahren üben, gerecht wird. Das verspreche ich Ihnen.

(Zuruf)

– Von Herrn Pickerodt gibt es den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Gibt es eine Gegenrede zum Antrag auf Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer möchte Vorstandsüberweisung zu diesem Antrag, in welcher Form auch immer? – Wer möchte die Vorstandsüberweisung nicht? – Dann frage ich: Wer möchte den Antrag befürworten, wenn wir ihn redaktionell polieren? – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

 

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