Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag
VIII-75:
Der Internetauftritt der Bundesärztekammer soll innerhalb
der nächsten Monate barrierefrei für Behinderte angeboten werden.
Ich nehme an, dass das eine technische Vorrichtung ist, damit
Sehbehinderte und andere etwas erkennen können.
Frau Rechtsanwältin Wollersheim sagt mir gerade: Das gilt
nicht für die Bundesärztekammer, sie muss sich nicht nach diesem Gesetz
richten. Wir sind also nicht gesetzlich verpflichtet, dies zu tun. Die Frage
ist, ob wir es dennoch tun sollen.
(Zuruf)
– Heidrun Gitter bittet darum, den Antrag an den Vorstand zu
überweisen.
(Zuruf)
–
Bitte schön, Frau Kollegin.
Dr. Keller, Berlin: Dass Internetseiten
behindertengerecht sein müssen, ist sowieso die Technologie der Zukunft. Daran
kommt man sowieso nicht vorbei. Dieses Gesetz gilt im Moment nur für
öffentliche Behörden. Es ist unter Web-Programmierern völlig klar, dass man in
der nächsten Zeit sämtliche Internetseiten entsprechend umstellen muss. Es ist
ohnehin die Technik, die später als einzige von den modernen Browsern gelesen
werden kann.
Das ist relativ trivial. Das muss man irgendwann machen; daran
kommt man gar nicht vorbei.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Kollegin Keller. Sollen wir den Antrag an den Vorstand überweisen,
damit sich dieser Gedanken darüber macht, wie man das am besten regelt? Sind
Sie damit einverstanden? – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Ich habe einen Computer, bei dem man die Buchstaben vergrößern
kann, wenn sie einem zu klein sind.
(Heiterkeit)
Auf diesem Wege sollten wir fortfahren.
|