Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen
zunächst zum Bericht der Geschäftsführung zum Haushaltsvoranschlag 2005/2006.
Bitte schön, Herr Professor Fuchs.
Prof. Dr. Fuchs, Referent:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Satzungsgemäß legt der Vorstand dem Deutschen Ärztetag den Haushaltsvoranschlag
für das nächstfolgende Geschäftsjahr vor, das den Zeitraum vom 1.
Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 umfasst. Er ist in dem blauen Teil
der Ihnen zugesandten Finanzunterlagen niedergelegt.
Der Voranschlag ist geprägt von drei Sondersituationen, auf
die ich nun näher eingehen möchte. Zum einen war die Regelfinanzierung des
zentralen Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ unterzubringen.
Zum Zweiten ist der Haushalt von dem gestern und heute
behandelten Projekt „Versorgungsforschung“ gekennzeichnet. Die inhaltliche
Diskussion ist geführt worden. In dem Voranschlag ist die Finanzierung transparent
dargestellt.
Von meiner Seite aus an dieser Stelle das Wichtigste unter
Haushaltsaspekten. Die Programmdauer des Projekts „Versorgungsforschung“
beträgt sechs Jahre. Es ist eine projektbegleitende Evaluation vorgesehen. Nach
fünf Jahren wird ein Bericht dem 113. Deutschen Ärztetag vorgelegt, sodass Sie,
die Delegierten, dann darüber befinden können, ob Sie sich weiterhin auf dem
Sektor der Versorgungsforschung engagieren wollen. Unabhängig davon werden wir
Ihnen natürlich gern den heute Morgen beschlossenen jährlichen Zwischenbericht
auf Deutschen Ärztetagen vorlegen.
Das Projekt löst Personal- und Sachkosten aus. Dazu sage ich
später Näheres. Auf Seite 9 des Voranschlags haben wir ausgeführt, dass eine
Referentenstelle und eine Sekretärinnenstelle befristet für die Projektdauer
eingerichtet werden sollen. Im Sinne einer Verpflichtungsermächtigung für die
folgenden Geschäftsjahre des Projektzeitraums haben wir die entsprechenden
Aufwendungen von jeweils 116 000 Euro aufgelistet.
Ebenfalls aus Transparenzgründen finden Sie eine entsprechende
Auflistung auf Seite 16 hinsichtlich der Sachkosten. Das sind die Mittel,
nämlich 634 000 Euro, mit denen die konkreten Projekte durchgeführt,
gefördert und evaluiert werden sollen.
Die Personal- und Sachkosten summieren sich auf 750 000
Euro im Geschäftsjahr, also über die gesamte Projektdauer hinweg auf
4,5 Millionen Euro. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass dies ein
stolzer Betrag ist und für den Deutschen Ärztetag ungewöhnlich.
Es sind während der gesamten Beratungen hinweg ebenso wie in
den Wochen und Monaten zuvor, auch bei meinen Besuchen in einzelnen
Kammerversammlungen und Delegiertenvorbesprechungen, Stimmen laut geworden, die
in Zweifel ziehen, ob die Ärzteschaft diese Mittel aufwenden soll. Ich verstehe
das angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Ärztinnen
und Ärzte, die in Deutschland ihren Beruf ausüben. Ich verstehe diese Sorgen
und Zweifel, ob alles so richtig ist, und interpretiere sie als durchaus konstruktiv.
Ich meine, heute Nachmittag aber auch feststellen zu dürfen,
dass die Diskussionen gestern und heute Morgen gezeigt haben, dass sich uns die
einmalige Chance bietet, ein Feld zu bestimmen, das mittelbar, aber
entscheidend die Arbeitsbedingungen und durchaus auch die wirtschaftliche
Situation der Ärztinnen und der Ärzte in Deutschland mittel- und erst recht
langfristig positiv beeinflussen kann. Wir sollten, so meine ich, diese Chance
nicht vertun. Wir haben die Chance, eine Initialzündung zu geben für den Start
einer versachlichten Auseinandersetzung im Gesundheitswesen, und wir haben die
Chance, ein Netzwerk anzuregen und zu gestalten, in dem sich auch andere – und
vermutlich in einem finanziell ganz anderen Maße – engagieren werden. In diesem
Sinne habe ich auch andere Stimmen gehört, wonach diese Etatposition unter den
genannten strategischen Aspekten eher vorsichtig dotiert sei. Insofern ist es,
denke ich, richtig, dass wir diesen Impuls setzen. Die Bundesärztekammer ist
keine Forschungsförderungseinrichtung, sondern wir wollen hier ein Initiativprogramm
starten.
Ich möchte Sie herzlich bitten, dass Sie aufgrund dieser
Informationen dem Projekt zustimmen.
Eingangs habe ich von drei Sonderbewegungen im Haushalt
gesprochen. Die dritte erkennen Sie auf der Ertragsseite des Haushalts. Der
Vorstand hat auf Anregung der Finanzkommission beschlossen, in alle künftigen
Haushalte 75 Prozent von dem der Bundesärztekammer zustehenden
Gewinnanteil des Deutschen Ärzte-Verlags einzustellen. Nachdem die
Betriebsmittelrücklage der Bundesärztekammer sukzessive in etwa die Höhe nach
der Haushalts- und Kassenordnung erreicht hat und das Umzugsprojekt finanziell
determiniert ist, stand einer solchen Neubestimmung des Verlagsgewinns nichts
entgegen.
Der Vorsitzende der Finanzkommission wird auf weitere
Änderungen und deren Behandlung in der Finanzkommission eingehen. Zur
Vermeidung von Doppelungen erspare ich mir diese Ausführungen.
Das Volumen des Haushaltsvoranschlags beläuft sich auf
16 092 000 Euro. Es wurde, wie ich ausgeführt habe, ein stolzer
Teil des Verlagsgewinns als Ertrag eingestellt. Hieraus folgt, dass trotz der
Versorgungsforschung durch Beiträge der Landesärztekammern 11 921 000
Euro finanziert werden müssen. Diese Beiträge der Landesärztekammern steigen um
2,42 Prozent im Vergleich zum laufenden Haushalt. Die Belastung der
Landesärztekammern ist dank dieser günstigen Konstellation nur um 2,42 Prozent
höher.
Der Vorstand legt Ihnen einen sachgerechten
Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2005/2006 vor, mit dem wir uns in
der Lage fühlen, die durch Sie, die Delegierten des Deutschen Ärztetages, an
den Vorstand und die Landesärztekammern formulierten Aufgaben zu erfüllen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Fuchs. Bevor Herr Koch über die Beratungen der Finanzkommission berichtet,
möchte ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir den Antrag XI-2, der
konkrete Änderungen des Haushaltsvoranschlags vorsieht, in der Form abstimmen
werden – das ist in den Ordnungen so vorgesehen –, dass wir zunächst mit dem
Plenum abstimmen – und zwar mit Handzeichen, nicht mit Stimmführern –, ob das
Plenum den Antrag befürwortet oder ablehnt. Das werden wir punktweise machen.
Wenn das Plenum den Antrag annimmt, ist das eine Empfehlung für die
Stimmführer. Dann muss eine zweite Abstimmung durch die Stimmführer mit ihrer
Stimmkarte erfolgen.
Wenn das Plenum aber einen Antrag oder einen Teilantrag
ablehnen sollte, werden damit die Stimmführer gar nicht mehr befasst. Das
bedeutet, dass Kolleginnen und Kollegen, die draußen sind, an der ersten
Abstimmung nicht teilnehmen können. Wenn sie vielleicht draußen sind, weil sie
davon ausgehen, dass hier nur mit Karten abgestimmt wird und sie im Moment
nicht gebraucht werden, befinden sie sich im Irrtum.
Deshalb bitte ich, Ihren Kolleginnen und Kollegen Bescheid zu
sagen, dass auf sie eine Abstimmung zukommt, die für sie relevant ist, und zwar
zu Antrag XI-2.
Die anderen Anträge sind Anträge, die nur durch das Plenum
verabschiedet werden oder auch nicht. Es sind keine haushaltsrelevanten
Anträge.
Fordern Sie also bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen auf,
möglichst vollzählig im Raum zu sein, wenn wir gleich in die Abstimmungsphase
eintreten.
Jetzt kommen wir zu Punkt XI b: Bericht über die Beratungen
der Finanzkommission. Bitte schön, Herr Koch.
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