Dr. Biedendieck, Westfalen-Lippe: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Der Haushalt ist immer eine recht schwierige
Geschichte, insbesondere wenn man als Plenum Entwürfe eines Ausschusses
nachzuvollziehen hat. Ich möchte unabhängig von der aktuellen Diskussion auf
folgenden Tatbestand nachhaltig hinweisen. Die Personalkosten betrugen im
Haushaltsvoranschlag 2002/2003 4,5 Millionen Euro, im
Haushaltsvoranschlag 2005/2006 sind es 5,9 Millionen Euro. Das ist
eine Steigerung von 30 Prozent. Das machen Sie bitte einmal den Kollegen
vor Ort deutlich!
Herr Windau, Ihre Andeutung, wir müssten es irgendwann
zurückfahren, kann ich hinsichtlich ihrer Realisierung nicht einmal in Ansätzen
sehen. Wir müssen uns irgendwann auch fragen: Was will, was kann die
Bundesärztekammer bezahlen? Wo sind Grenzen zu ziehen? Ist alles, was uns im
Augenblick notwendig erscheint, grenzenlos weiterhin zu finanzieren? Dies
möchte ich der zukünftigen Finanzkommission an die Hand geben.
Ich möchte nun zum Antrag 4 sprechen. Auch dort gibt es eine
ganz interessante Vermengung. Die Finanzlast soll auf die Bundesärztekammer und
die Melkkuh KBV verteilt werden. Bereits heute zahlen die niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen zu zwei Dritteln die Etats der Landesärztekammer und
mithin natürlich auch den Etat der Bundesärztekammer. Die niedergelassenen Kolleginnen
und Kollegen sollen zukünftig über ihren Kammerbeitrag hinaus für diese Kosten
aufkommen. Gleichzeitig sollen sie über ihren Beitrag zur KBV alles noch einmal
subventionieren. Sie werden unwillig, aber Gott sei Dank mittlerweile
paritätisch an den Entscheidungen beteiligt. So kann es nicht gehen. Dies muss
solidarisch von allen Ärzten bezahlt werden. Es kann nicht den niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen allein aufgetragen werden, diese Kosten zu übernehmen.
Die Entscheidung darüber, was geforscht wird, treffen andere. So geht es nicht.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Ich bin ja nicht berechtigt, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Aber ich bitte
unsere Referenten, zu überprüfen, ob es stimmt, dass durch die niedergelassene Ärzteschaft zwei Drittel
des Aufkommens der Bundesärztekammer finanziert werden und durch die angestellten
Ärztinnen und Ärzte nur ein Drittel. Das würde ja bedeuten, dass wir nicht für
jede Ärztin und jeden Arzt einer Landesärztekammer pro Person dieselbe Summe
von den Landesärztekammern zur Bundesärztekammer abführen, sondern dass wir
unterschiedliche Beiträge nach Berlin schicken. Ich bitte darum, das zu klären,
damit nichts Falsches im Raum stehen bleibt.
Der nächste Redner ist Herr Dr. Voigt aus Niedersachsen.
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